SKIP TO CONTENT

Nachricht

MDK-Reformgesetz geplant

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz vorgelegt. Der Medizinische Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten – so das Ziel. 

Der MDK soll danach stärker von den Krankenkassen getrennt werden, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben. Er soll die Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüfen als bisher. Der MDK soll künftig als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren und einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst.

Krankenhäuser mit guter Abrechnungsqualität sollen seltener geprüft werden. Ab 2020 gilt eine maximale Prüfquote je Krankenhaus. Das Verfahren der Strukturprüfungen wird gebündelt.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken künftig schneller lösen. Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung sollen vermieden und der Katalog für sogenannte „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe" erweitert werden. Dadurch sollen mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern genutzt werden. Nicht mehr zulässig sein soll die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser sein.





SKIP TO TOP