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Hessen plant Pflegeausbildungsfonds

Wiesbaden. Hessen plant die Errichtung eines Sondervermögens „Pflegeausbildungsfonds“. Ziel ist es, Betriebe und Schulen finanziell zu unterstützen, die Nachwuchskräfte für die Pflege ausbilden. Die Betriebe sollen einen Ausgleich dafür bekommen, dass sie ihren Auszubildenden nach Vorgaben des Bundes eine Mindestvergütung zahlen müssen. Da Pflegeschulen bundesweit kein Schulgeld mehr verlangen dürfen, soll der Fonds auch hier finanziell einspringen.

Angesichts des Fachkräftemangels sei es wichtig, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen, erläuterte sagte Sozialminister Kai Klose (Grüne) anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag.

In den Fonds zahlen mehrere Stellen ein, darunter Krankenhäuser, ausbildende und nicht-ausbildende Pflegeeinrichtungen, das Land und Pflegeversicherungen. Ausbildungsbetriebe können mit mehr Geld rechnen.

Die CDU-Abgeordnete Petra Müller-Klepper erklärte, der Fonds schaffe die finanzielle Grundlage für die Zusammenführung der bisher getrennten Ausbildungen für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild.

Kern des künftigen Umlagesystems ist der Ausbildungsfonds, der als Sondervermögen vom Land getrennt vom allgemeinen Haushalt gebildet und verwaltet wird. Die stationären und ambulanten Altenpflegeeinrichtungen zahlen mit ihren Umlagebeiträgen einen Anteil von 30,21 Prozent, die Krankenhäuser von 57,23 Prozent. Die Pflegeversicherung übernimmt 3,6 Prozent und das Land 8,9 Prozent. Wer ausbildet, erhält für jeden Auszubildenden aus dem Fonds ein monatliches Ausbildungsbudget, mit dem die Kosten der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung und zusätzlich die Mehrkosten, die durch die Ausbildungsvergütungen entstehen, gedeckt werden.





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