SKIP TO CONTENT

Nachricht

Land und Pflegekassen ermöglichen Kurzzeitpflege in Krankenhäusern

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen soll Kurzzeitpflege auch in Krankenhäusern ermöglicht werden. Rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen – knapp 600.000 Bürgerinnen und Bürger – würden in NRW in den eigenen vier Wänden versorgt. In Situationen, in denen diese Menschen nicht zu Hause gepflegt werden können, haben sie Anspruch auf sogenannte Kurzzeitpflege. Da es in vielen Kreisen und Städten zu wenige Plätze für dieses Leistungsangebot gibt, wird nun die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen im Krankenhaus ermöglicht, so die Begründung aus dem Sozialministerium in Düsseldorf.

Bislang kann Kurzzeitpflege nur in einem Pflegeheim erfolgen. Eine Arbeitsgruppe aus Landesverbänden der Pflegekassen, der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die Grundlagen geschaffen, damit auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten und gegenüber den Pflegekassen abrechnen können.

Gesundheits- und Pflegeminister Karl-Josef Laumann begrüßte die neue Regelung.  

Das Ministerium werde jetzt alle Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen anschreiben und sie über die neue Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen unterrichten. Interessierte Krankenhäuser könnten sich dann unmittelbar beim Ministerium melden, das auch den Abschluss des notwendigen Versorgungsvertrages begleiten wird.





SKIP TO TOP