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Stärkung der Pflege - gut gemeint, aber schlecht gemacht

Leipzig. Die Sächsische Krankenhäuser warnen vor den Folgen der aktuellen Gesetzgebung. Mit den Gesetzesinitiativen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) war ursprünglich eine Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern angekündigt. Nunmehr liegen die entsprechenden Umsetzungsdetails auf Bundesebene vor, so dass Krankenhäuser erstmals konkrete Folgeabschätzungen vornehmen können.

Das Ergebnis ist frustrierend: Statt einer Stärkung der Pflege insgesamt werden lediglich die Personalkosten für einen Teil der Pflegekräfte hundertprozentig refinanziert und zugleich pflegepersonalrelevante Kosten nur anteilig finanziert.

Dazu Hubertus Jaeger, Vorsitzender des Vorstandes der KGS: „Der Protest der Krankenhäuser – insbesondere in Ostdeutschland – gegen diese unausgewogene Gesetzgebung wächst. Herr Spahn hatte ausdrücklich die Stärkung der Pflege angekündigt. Nunmehr müssen wir feststellen, dass die Krankenhäuser am Ende schlechter dastehen werden als zuvor.“

Die inflationäre Gesetzgebung ist zudem verbunden mit einem hohen Bürokratieaufwuchs bei zugleich permanentem Kosten- und Effizienzdruck sowie anhaltendem Fachkräftemangel. Dies führt zu einer zunehmenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser.

„Nun stehen die Krankenhäuser mit dem PpSG vor der Aufgabe, zusätzlich die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRGs) für das Jahr 2020 vorzubereiten. Ohne diesen Prozess dramatisieren zu wollen, muss man wahrscheinlich vom größten Systemeingriff seit der Einführung des DRG-Systems ausgehen, bei dessen Umsetzung insbesondere die ostdeutschen Krankenhäuser personell, finanziell und strukturell zusätzlich belastet werden, im Übrigen mit offenem Ausgang.“ so Jaeger weiter.

Gerade in Ostdeutschland sind seit der Wende nachhaltige, leistungsfähige und effiziente Krankenhausstrukturen entstanden. Hier sehen sich die ostdeutschen Krankenhäuser, darunter auch die sächsischen, in besonderer Weise bestraft statt belohnt – denn die politisch gewollten Strukturentwicklungen sind hier bereits vollzogen – und müssen nunmehr bundesdurchschnittlich begründete Maßnahmen zusätzlich verkraften.

Es ist den Mitarbeitern nicht zu erklären, warum die Personalkosten und Tarifkosten der Pflegekräfte am Bett zukünftig voll refinanziert werden und es bei allen übrigen Krankenhausbeschäftigten, z. B. OP-Pflegern, Ärzten, Technikern und Verwaltungsmitarbeitern, bei einer teilweisen Finanzierung bleibt. Die Personalkosten nur einer Mitarbeitergruppe aus der Fallpauschalenfinanzierung herauszunehmen und in eine Selbstkostendeckung zu überführen, beschädigt nicht nur das DRG System, sondern führt zudem zu einem erheblichen Dokumentationsmehraufwand zu Lasten der Mitarbeiter und gefährdet zusätzlich den Betriebsfrieden.

Mit der dringlichen Forderung nach deutlichen Nachbesserungen hat sich daher die KGS zusammen mit den Krankenhauspraktikern – darunter auch zahlreiche Vertreter der Pflege – in kritisch-konstruktiver Weise mit den Gesetzesauswirkungen befasst und ein  Thesenpapier verabschiedet. Darin werden die Auswirkungen der genannten Gesetze bewertet und konkrete Änderungen im Sinne einer nachhaltigen Stärkung der Pflege gefordert. Die Refinanzierung der Personalkosten ALLER Krankenhausmitarbeiter muss zukünftig auf eine stabile Grundlage gestellt werden.





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