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Krankenhäuser: MDK-Reformgesetz schnell ändern

Berlin. In landesweiten Anzeigenkampagnen machen Landeskrankenhausgesellschaften auf die seit Jahresbeginn geltenden Strafzahlungen für angeblich falsche Abrechnungen aufmerksam. Sie fordern von der Politik, diese Regelung zurückzunehmen. 

Ende 2019 war das MDK-Reformgesetz verabschiedet worden. Danach löst jede Prüfung, die der MDK als fehlerhaft einstuft, eine Strafzahlung in Höhe von mindestes 300 Euro aus. Die Krankenhäuser haben immer wieder nachgewiesen, dass ein großer Teil der Beanstandungen auf angeblichen Fehlbelegungen beruhen, deren Grund in der Regel Lücken im Versorgungsnetz außerhalb des Krankenhauses beruhen, dass also eine notwendige Anschlussversorgung nicht gewährleistet ist. Die Abgeordneten des Bundestags werden aufgerufen, das Gesetz schnell zu ändern.





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