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G-BA beschließt Lockerung für Personalvorschriften

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen der COVID-19-Pandemie Abweichungsmöglichkeiten von der Mindestausstattung mit Intensivpflegepersonal bei komplexen Behandlungen beschlossen. Damit können Krankenhäuser, befristet bis Ende Mai, von den Qualitätsvorgaben des G-BA abweichen. 

Die Lockerungen gelten für die Personalvorschriften in den Richtlinien zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, die onkologische Versorgung von Kindern, der Kinderherzchirurgie, der Behandlung des Bauchaortenaneurysmas, bei minimalinvasiven Herzklappeninterventionen und zwei Richtlinien zur Stammzelltransplantation. In der Plenumssitzung, die angesichts der aktuellen Vorschriften für die Öffentlichkeit per Video übertragen wurde und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bänke vor Ort jeweils nur mit wenigen Mitgliedern vertreten waren, kam es bei der Diskussion um zusätzliche Abweichungen von Qualitätsvorgaben zu heftigeren Wortgefechten zwischen Hecken, dem DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum und dem Vertreter des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer.

DKG zur Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat begrüßt, dass Minister Spahn vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen durch das Coronavirus die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft setzt. „Damit wird in der derzeitigen besonderen Situation der hohen Verantwortung und dem kurzfristigen Handlungsbedarf in den Krankenhäusern Rechnung getragen“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Über die konkrete Umsetzung finden noch Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband statt.  





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