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Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgelegt

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat Formulierungshilfen für den Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgelegt. Sie sollen als Basis für einen Gesetzentwurf dienen, der von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Der Entwurf könnte dann bis Mitte Mai auch im Bundesrat beschlossen werden. 

Festgelegt werden sollen damit Änderungen am Infektionsschutzgesetz, wie u.a. eine generelle gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 auch für bereits wieder.





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