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Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss zwischen Asklepios und Rhön-Klinikum

Bonn. Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von bis zu 100 Prozent der Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Rhön-Klinikum AG, Bad Neustadt a. d. Saale, durch die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, in der ersten Prüfungsphase freigegeben.



Asklepios und Rhön zählen in Deutschland zu den größten privaten Klinikbetreibern nach der Fresenius-Tochter Helios. Asklepios betreibt deutschlandweit insgesamt 160 Gesundheitseinrichtungen, darunter neben Krankenhäusern auch medizinische Versorgungszentren und Rehakliniken. Rhön ist mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg, der Zentralklinik Bad Berka, dem Klinikum Frankfurt (Oder) sowie dem Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt im Krankenhauswesen tätig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bei der überwiegenden Mehrheit der Klinikstandorte von Asklepios und Rhön gibt es keine räumlichen Überschneidungen. Die Unternehmen stehen lediglich beim Angebot von akutstationären Krankenhausdienstleistungen in der Region Gießen/Marburg in einer Wettbewerbsbeziehung zueinander. Hier betreibt Rhön mit dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg die einzige privat geführte Universitätsklinik in Deutschland. Auch Asklepios ist in der Region mit mehreren Kliniken präsent. Allerdings besteht zwischen den Krankenhausstandorten der Beteiligten weder räumlich noch fachlich eine hinreichende Nähe, die zu durchgreifenden, wettbewerblichen Bedenken hätte führen können.“





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