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Bundesrat für mehr Patientendatenschutz

Berlin. Der Bundesrat hat sich für Änderungen am Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zeigt er sich besorgt um die Gewährleistung des Datenschutzes. 

Die Länderkammer kritisiert u.a., dass die Versicherten nicht erkennen könnten, wer bei einem Datenleck oder für eine unbefugte Datenlöschung verantwortlich sei. Sinnvoll sei dagegen, einen Gesamtverantwortlichen zu bestimmen. Gewarnt wird außerdem vor einem Interessenkonflikt bei der Zulassung von Komponenten und Diensten. Daher sollte die Aufgabe nicht der Gesellschaft für Telematik, sondern dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übertragen werden. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.





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