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G-BA nimmt Beratungen für eine TAVI-Mindestmenge auf

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, ein Beratungsverfahren für eine Mindestmenge für kathetergestützte Aortenklappenimplantationen (TAVI) aufzunehmen. Gemäß dem zugrundeliegenden Antrag des unparteiischen Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken, gibt es in nationalen und internationalen Studien deutliche Hinweise auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Anzahl von durchgeführten TAVI und der Qualität des Ergebnisses.

Mit der Festsetzung einer jährlich zu erbringenden Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und je Operateur soll sichergestellt werden, dass ein TAVI-Eingriff an eine hinreichende Behandlungsroutine gekoppelt ist.

„Zurzeit werden in 85 Krankenhäusern in Deutschland minimalinvasive Eingriffe an Herzklappen, also auch TAVI, vorgenommen. Hierbei müssen die Einrichtungen seit 2015 ganz bestimmte personelle, technische und organisatorische Anforderungen einhalten, die der G-BA festgelegt hat. Allerdings ist die bei einer TAVI unerlässliche Voraussetzung, dass auch die erforderliche Routine vorliegt, mit diesen Strukturvorgaben nicht abgedeckt. Wir gehen nun in die Beratungen mit der Arbeitshypothese, dass eine Anzahl von 150 TAVI je Standort sowie 65 je TAVI-qualifiziertem Operateur bzw. Operateurin pro Jahr erbracht werden muss, damit dieser komplexe Eingriff auch weiterhin durchgeführt werden kann“, erläuterte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des
G-BA.

Der G-BA hat im Januar 2020 eine Priorisierung der Beratungsverfahren zu Mindestmengen beschlossen. Dabei wurde auch festgelegt, dass bis zum 1. Januar 2021 die Einleitung eines Beratungsverfahrens zur Festlegung einer Mindestmenge für die Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen erfolgen soll.





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