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DGIV fordert effizientere und effektivere Versorgungsstrukturen

Berlin. Unter dem Titel „Integrierte Versorgung im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär stärken!“ beleuchtet die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) in ihrem diesjährigen Positionspapier kritisch die Regierungsarbeit auf dem Gebiet der Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen. 

„COVID 19 hat die deutsche Wirtschaft schwerwiegend geschwächt und den Staat veranlasst, eine gewaltige Neuverschuldung aufzunehmen. Bereits heute hat deshalb die Frage der Verbesserung von Effizienz und Effektivität der für die Daseinsfürsorge der Bürgerinnen und Bürger ohnehin sehr kostenträchtigen gesundheitlichen Versorgung eine neue, sehr viel größere Dimension erhalten.“, betont der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Stefan G. Spitzer. „In der bisherigen Bekämpfung der viralen Gefahr hat sich unser hochentwickeltes Gesundheitswesen bewährt.“, so Spitzer, „Die moderne Medizin und Versorgungswissenschaft hat uns aber zunehmend mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben, über althergebrachte Sektorengrenzen hinweg durch eine Integrierte Versorgung Kooperationslösungen zu generieren, mit denen zum Wohle der Patienten die medizinische und pflegerische Versorgung verbessert werden kann.“

An diesem Thema ist laut DGIV in Zeiten stark sprudelnder Quellen von Steuern und Abgaben nicht engagiert genug gearbeitet worden. Gerade jetzt vermisse man aber stärker denn je moderne Strukturentwicklungen für eine integrierte kooperative Versorgung, verbunden mit einer konsequenten Neubewertung qualitätsgesicherter ambulanter Alternativen. Deshalb fordert die DGIV von den Regierungen von Bund und Ländern besonders für den Schnittstellenbereich von ambulanter und stationärer Versorgung eine gemeinsame Trendwende hin zu durchgreifenden und nachhaltigen effizienten und effektiven Entwicklungsschritten. 

So müssten den durch Corona verursachten Belastungen gerade im Gesundheitswesen durch eine effizientere und effektivere Versorgung begegnet werden. Die dafür gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe sektorenübergreifende Versorgung sei bisher der Aufgabenstellung des Koalitionsvertrages nicht gerecht geworden. 

Die Besorgnis des Staates über das unklare Schicksal unwirtschaftlicher Krankenhäuser führe zu unsystematischen, einseitigen Entwicklungsversuchen in der sektorenübergreifenden Versorgung. Es seien mit Ausnahme des Wegfalls der Wirtschaftlichkeitskontrollen nach vier Jahren keine innovativen Entwicklungsabsichten der Bundesregierung für integrierende Selektivverträge bekannt. Die Rückstände des deutschen Gesundheitswesens bei der Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“ würden absehbar auch von der derzeitigen Bundesregierung nicht beseitigt werden. Eine konsequente Auseinandersetzung mit sektoralen Beharrungskräften in Staat und Selbstverwaltung werde vermisst.

Kritisiert wird in den Eckpunkten auch das Fehlen von wissenschaftlich begründeten lang- und mittelfristigen Konzeptionen und Zielstellungen auf staatlicher Seite. Das hemme wesentlich die sektorenübergreifend zu koordinierende Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die Aufgaben zur Ausschöpfung des großen Potenzials des Schnittstellenbereiches von ambulant und stationär für die Steigerung von Effizienz und Effektivität der gesundheitlichen Versorgung seien komplex und mit Widerständen starker Partikularinteressen behaftet, wird konstatiert. Nicht zuletzt durch die enormen wirtschaftlichen Belastungen der Corona-Krise werde immer deutlicher, dass der Staat nicht länger diese bereits seit Jahrzehnten bekannten Aufgaben auf kommende staatliche Verantwortungsträger und kommende Generationen der deutschen Gesellschaft abschieben dürfe.





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