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121 Landkrankenhäuser erhalten 2021 einen Zuschlag

Berlin. Mit zusätzlich 400.000 Euro können bundesweit 121 Krankenhäuser im nächsten Jahr rechnen. Sie erfüllen die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses für einen Zuschlag, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land abzusichern. Insgesamt werden so rd. 50 Mio. Euro verteilt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um. 

Im Gegensatz zum letzten Jahr sind fünf Krankenhausstandorte neu auf die Förderliste gekommen. Bei den meisten dieser neuen Kandidaten liegt ein geringer Versorgungsbedarf vor, weil die Bevölkerungsdichte im jeweiligen Einzugsgebiet im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. In vier Fällen konnten Krankenhausstandorte nicht mehr in die Liste aufgenommen werden. Die Mehrheit dieser Standorte erfüllte das für den Zuschlag geforderte Kriterium eines geringen Versorgungsbedarfs nicht mehr, da die Einwohnerdichte im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist. 

Ebenso wie im letzten Jahr sind Krankenhausstandorte in Insellage in die Liste der bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser aufgenommen worden, da der G-BA für diese Standorte per Ausnahmeklausel einen geringen Versorgungsbedarf immer als gegeben ansieht. 





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