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Bundeskartellamt gibt den Erwerb der Malteser Rhein-Ruhr durch Helios frei

Bonn. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Malteser Rhein-Ruhr gGmbH durch die Helios Kliniken GmbH nach intensiven Ermittlungen in der einmonatigen sogenannten ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens freigegeben. Die Klinikbetreiber stehen beim Angebot von akutstationären Krankenhausdienstleistungen in Duisburg und in Krefeld in einer Wettbewerbsbeziehung zueinander. 



Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die beiden Klinikbetreiber haben teilweise eine starke gemeinsame Marktposition. Durch die Fusion kommt es insbesondere im Raum Krefeld zu beträchtlichen Marktanteilsadditionen. Wir haben die Fusion sehr genau geprüft, konnten das Vorhaben nach intensiven Ermittlungen aber bereits jetzt freigeben. Für die Patienten stehen ausreichend Auswahlalternativen zur Verfügung, und es kommt zu keiner wesentlichen Beschränkung des Wettbewerbs.“

Helios betreibt in Deutschland 86 Kliniken, darunter jeweils zwei in Duisburg und Krefeld. Die Malteser Rhein-Ruhr betreiben in Duisburg die Krankenhäuser St. Anna und St. Johannes-Stift sowie in Krefeld-Uerdingen das St. Josefshospital.

Im Rahmen der Prüfung wurden die vollständigen Falldaten aller in der Region ansässigen Krankenhäuser ausgewertet, die dem Bundeskartellamt vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf Anfrage zur Verfügung gestellt worden waren. Wettbewerbsbedenken, die von dritter Seite vorgetragen wurden, bestätigten sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht.

In den vergangenen Jahren mussten trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich nur sehr wenige Vorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden. Zwischen 2003 und September 2020 wurden von insgesamt 329 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte wurden nach kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.





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