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Bundestag beschließt Investitions- und Hilfsprogramm für Krankenhäuser

Berlin. Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. 

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten. 





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