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BKG: positives Signal für Digitalisierung

Berlin. Mit der Änderung im Landeskrankenhausgesetz wird Berliner Krankenhäusern eine moderne Datenverarbeitung und die Zusammenarbeit mit Drittanbietern ermöglicht. Die Berliner Kliniken begrüßten die Verabschiedung in der vergangenen Plenarsitzung und danken dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Damit sei ein starkes Signal für den digitalen Wandel gesetzt.

 

Dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde in der letzten Plenarsitzung entsprochen. Damit werden die landesrechtlichen Normen so angepasst, dass die Auftragsdatenverarbeitung für die Berliner Krankenhäuser auch mit externen Dienstleistern professionell und sicher durchführbar ist. Durch diese Regelung sei die Anwendung moderner, cloudbasierter Technologien und der Einsatz innovativer Medizinprodukte  nun möglich.

Krankenhäuser arbeiten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die ausreichend Sicherheit dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Auch mit Blick auf die Umsetzung des Maßnahmenpakets „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ ist die erweiterte Lösung zu begrüßen. Den Berliner Krankenhäusern stehen rund 215 Mio. Euro für die schnelle Umsetzung digitaler Strukturen bereit.





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