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Nonnemacher: Krankenhäuser kommen an ihre Belastungsgrenze

Potsdam. Angesichts der weiter steigenden Zahl von COVID-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, gelangen auch im Land Brandenburg immer mehr Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenze. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsministerium jetzt Hinweise zur Steuerung von Krankenhauskapazitäten in der COVID-19-Pandemie an alle Landkreise und kreisfreien Städte verschickt.

Außerdem sollen die 24 Rehakliniken im Land bei Bedarf leichtere und mittelschwere Nicht-COVID-Fälle aufnehmen, damit die Krankenhäuser mehr schwere und schwerste Fälle sowie Corona-Infizierte versorgen können. Das Ministerium hat zudem die Liste der Krankenhausstandorte in Brandenburg veröffentlicht, die nach dem neuen 3. Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes Ausgleichszahlungen aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus erhalten.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Lage spitzt sich sowohl bei der stationären Versorgung in den Krankenhäusern als auch in den Pflegeeinrichtungen zu. Wir müssen jetzt alle zur Verfügung stehenden Kräfte im Land mobilisieren und die Last auf viele Schultern verteilen. Im Land Brandenburg haben sich die Krankenhäuser in den fünf Versorgungsregionen bereits zu regionalen Corona-Netzwerken zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Dieses Modell hat sich bewährt. Nun müssen wir weitere Maßnahmen umsetzen. Ich appelliere noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, konsequent die Corona-Maßnahmen einzuhalten. Alle müssen dazu beitragen, Infektionsrisiken deutlich zu minimieren, um den Anstieg der COVID-19-Fälle in Krankenhäuser zu bremsen. In der Corona-Krise kämpfen viele Menschen um ihr Leben.“

Mit einem Schreiben an alle Landkreise und kreisfreien Städte hat das Gesundheitsministerium über die strategische Steuerung von Krankenhauskapazitäten in der COVID-19-Pandemie durch die integrierten Regionalleitstellen des Landes hingewiesen. Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums ist die derzeitige epidemischen Lage wegen der hohen Anzahl von COVID-19-Erkrankten einem sogenannten Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (kurz: MANV) im Sinne des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes gleichzusetzen.

Mit der Feststellung des Ereignisses des Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten (MANV-E) durch die jeweiligen Träger des Rettungsdienstes muss eine abgestimmte Zusammenarbeit des Rettungsdienstes insbesondere mit den Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen, den Krankenhäusern, den im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen gewährleistet sein. Das bedeutet, dass die integrierten Regionalleitstellen mehr Möglichkeiten der Steuerung bei der Verlegung von Patientinnen und Patienten in die geeignete Zielklinik haben und die noch freien Kapazitäten bei den Kliniken optimal ausgenutzt werden können. Zudem können sie jetzt unproblematisch auf ihre Katastrophenschutzeinheiten zurückgreifen.





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