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Freiwilligenregister NRW: Neue Verordnung regelt Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen

Düsseldorf. Die Landesregierung regelt mit der neuen „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ (FdVO-NRW) die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. 

Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilte, hat der Haushalts- und Finanzausschuss  der entsprechenden Vorlage zugestimmt. Nicht nur die Freiwilligen selbst, sondern auch die Impfzentren, stationäre oder mobile Abstrichzentren, Krankenhäuser, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste aber auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste oder die unteren Gesundheitsbehörden hätten damit Klarheit, wie sie das Freiwilligenregister nutzen könnten. Die FdVO-NRW sollte nach Abschluss des Prozesses der Verordnungsgebung durch den Landtag am 17. Dezember 2020 in Kraft treten.

„Mit der Verordnung macht die Landesregierung den Weg frei für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen. Somit können Einrichtungen, die jetzt dringend Unterstützung durch medizinisches oder pflegerisches Personal oder aus anderen Gesundheitsberufen benötigen, direkt und unbürokratisch personelle Unterstützung anfordern“, sagte Gesundheitsminister Laumann. Mit dem Freiwilligenregister schaffe das Land die Plattform, um beide Seiten zusammenzubringen.“ 

Mittlerweile hätten sich über 11.000 ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich im Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen registriert, heißt es aus dem Ministerium. Unter anderem stünden 3.270 Ärztinnen und Ärzte, 1.883 medizinische Fachangestellte und 3.118 staatlich anerkannte Pflegefachkräfte zur Vermittlung bereit. Organisatorisch betreut wird das Register von der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe.





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