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Bundesrat: Sicherstellungszuschlag nicht ausreichend für stationäre Kinder- und Jugendmedizin

Berlin. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz –GPVG), im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedizin weitergehende Abhilfe in der Vergütung zu schaffen, als dies durch den vorgesehenen Sicherstellungszuschlag erreicht werden kann. Notwendig ist gem. Beschluss des Bundesrates für pädiatrische Abteilungen zumindest die Option, nach dem individuellen Bedarf und damit auf Basis einer wirtschaftlichen Betriebsführung ohne verbleibendes Defizit abrechnen zu können. 

Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, für diese Einrichtungen ein Wahlrecht zu ermöglichen, wonach die Vergütungen entweder nach den schon derzeit gültigen Fallpauschalen oder analog den Regelungen für besondere Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes mit den Kostenträgern vereinbart werden können.

Wir begrüßen grundsätzlich die Forderungen des Bundesrats, halten aber den Vorschlag analog der Regelungen für besondere Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 KHG für nicht zielführend. 





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