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Bundesrat stimmt Fortgeltung vieler Corona-Regelungen zu

Berlin. Der Bundesrat hat am 26. März 2021 einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt. 

Es verlängert die Geltung aktuell befristeter Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus und enthält rechtliche Grundlagen für künftige pandemische Lagen. So sorgt es dafür, dass die Coronavirus-Testverordnung, die -Einreiseverordnung und die -Impfverordnung weiter gelten können. Zur Begründung führt der Bundestag die weiterhin dynamische Infektionslage an - auch bedingt durch Mutationen. 

Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen sind die fortschreitende Verbreitung neuer Varianten, die Anzahl bereits geimpfter Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen. 

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig automatisch als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an - sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.

Das Gesetz legt Impfziele fest, um den rechtlichen Rahmen für Prioritäten beim Impfen zu stärken - zum Beispiel nach bestimmten Personengruppen. Es ermöglicht Regelungen für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Impfstoffen.

Auch die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag gelten für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.

Das Bundesgesundheitsministerium soll eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben - deren Ergebnis wird bis Ende 2021 erwartet.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll zum Teil bereits am 1. April bzw. 1. Juli 2021 in Kraft treten, im Übrigen am Tag nach der Verkündung.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Kostenbelastung für die Länderhaushalte hin. Er erwartet, dass die dauerhafte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes in einer gesetzlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben wird.

Außerdem sorgt sich der Bundesrat um die corona-bedingten Belastungen der niedergelassenen Ärzte. Er begrüßt die beabsichtigte Verlängerung des Schutzschirms für die Vertragsärzteschaft, fordert aber weitere Verbesserungen bei der vorgesehenen Verwendung der Rückstellungen und beabsichtigten Kompensationszahlungen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. 

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift, entscheidet sie - feste Fristen gibt es hierfür nicht.





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