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DKG: Von der Flut betroffene Kliniken benötigen dringend Hilfe und Kulanz bei fristgebundenen Meldepflichten

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat auf die besondere Situation einiger Kliniken in den von der Flutwelle betroffenen Gebieten hingewiesen. In den besonders betroffenen Gebieten benötigten auch Krankenhäuser kurzfristige unbürokratische Hilfe. Dabei habe die Flutwelle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht nur auf die direkt durch das Hochwasser betroffenen Krankenhäuser Auswirkungen. Auch Kliniken, die beispielsweise Patienten im Zuge von Evakuierungen aufnehmen mussten, seien in ihrer Arbeit massiv beeinflusst und hätten deutliche Mehrbelastungen. 

Die Krankenhäuser müssten jetzt in der Lage sein, sich ausschließlich auf die medizinische Versorgung zu konzentrieren. Deshalb erwarte die DKG Kulanz und Entgegenkommen, so auch bei bürokratischen Erfordernissen und fristgebundenen Meldeplichten. Krankenhäuser und ihre Beschäftigten müssten dringend von überflüssiger Bürokratie, beispielsweise bei den Strukturprüfungen oder den G-BA-Qualitätsprüfungen, entlastet werden, um sich jetzt ausschließlich um die Patienten kümmern zu können. 

Wir begrüßen sehr, dass zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen schon unbürokratische Regelungen, um die finanzielle Stabilität der betroffenen Krankenhäuser zu sichern, angekündigt hat, so die DKG. Neben kurzfristigen und unbürokratischen finanziellen Hilfen zum schnellen Wiederaufbau der klinischen Infrastruktur würden die Einrichtungen auch eine wirtschaftliche Absicherung benötigen. Besonders von der Flutkatastrophe betroffene Kliniken, die ihren Betrieb auf absehbare Zeit nicht oder nur eingeschränkt wieder aufnehmen könnten und mit Erlösverlusten rechnen müssten, benötigten eine außerordentliche finanzielle Hilfeleistung, um für sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wirtschaftliche Perspektive zu erhalten. Diese Hilfeleistung solle aus den Mitteln des angekündigten Rettungsfonds des Bundes und der Länder gespeist und zum Beispiel in Form von Ausgleichszahlungen nach dem Muster der Corona-Ausgleichszahlungen geleistet werden. 





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