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Destatis mit monatlichen Berichten zu ausgewählten Daten

Wiesbaden. Bei insgesamt 36 291 Todesbescheinigungen war im Jahr 2020 laut vorläufigen Daten der Todesursachenstatistik COVID-19 als Erkrankung vermerkt. In 30 136 Fällen war dies die Todesursache, in den anderen 6 155 Fällen war es eine Begleiterkrankung. Nach diesen ersten vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) starben somit in 83 % dieser Fälle die betroffenen Personen an COVID-19 als sogenanntem Grundleiden, das heißt die Krankheit war die für den Tod verantwortliche Todesursache. In 17 % der Fälle starben die Personen mit COVID-19 als Begleiterkrankung, jedoch an einem anderen Grundleiden. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik hervor, die ab dem Berichtszeitraum Januar 2020 erstmals monatlich veröffentlicht werden und die bis zur vorliegenden Auswertung knapp 92 % aller Sterbefälle umfassen. 

„Mit den neuen monatlichen Berichten zu ausgewählten vorläufigen Daten der Todesursachenstatistik stehen erste Ergebnisse der amtlichen Statistik nun schneller zur Verfügung“, so Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamts. „Damit reagiert die amtliche Statistik auf den großen Informationsbedarf der Öffentlichkeit und der Fachwelt nicht nur zum Thema Corona, sondern generell zu den Gesundheitsstatistiken“. 

Ausgewertet werden wichtige Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen. Ein Fokus liegt dabei auf Sterbefällen im Zusammenhang mit COVID-19. Somit enthalten die Monatsberichte sowohl Sterbefälle, in denen COVID-19 die eigentliche Todesursache ist („an“ COVID-19 Verstorbene), als auch nachrichtlich jene Sterbefälle, bei denen COVID-19 eine Begleiterkrankung war („mit“ COVID-19 Verstorbene). Allerdings konnten drei Bundesländer diejenigen Fälle, in denen COVID-19 als Begleiterkrankung aufgeführt war, nicht erfassen. In diesen Ländern wurden lediglich die Fälle der „an“ COVID-19-Verstorbenen erfasst. 

Die Daten bilden den jeweiligen Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag ab und können sich durch Nachmeldungen oder Korrekturen noch verändern. Die Monatsberichte der Todesursachenstatistik stellen fortlaufend revidierte und vervollständigte Ergebnisse dar, das heißt die Qualität der Berichte erhöht sich mit zunehmendem Vollständigkeitsgrad. Dennoch handelt es sich grundsätzlich weiterhin um vorläufige Daten. Zeitlich verzögerte Nachmeldungen, der späte Versand von Todesbescheinigungen oder Korrekturen zum Beispiel des Wohnortes oder des Geschlechts können erst mit der Zeit – also mit späteren Veröffentlichungen – integriert und korrigiert werden. 

Krankheiten, die als Begleiterkrankung auftreten, werden auf der Todesbescheinigung vermerkt, da es oft nicht nur eine, sondern mehrere Ursachen gibt, die zum Tod eines Menschen führen können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt daher vor, dass auf der Todesursachenbescheinigung „all diejenigen Krankheiten, Leiden oder Verletzungen, die entweder den Tod zur Folge hatten oder zum Tode beitrugen, und die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die diese Verletzungen hervorriefen“, einzutragen sind. 





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