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Rechnungshof: Vertrag nicht sachgerecht, ja sogar rechtswidrig

Wiesbaden. Der Wirbel um den Bettenabbau in der Kinderklinik der Helios Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) im Dezember vorigen Jahres habe das Wiesbadener Dilemma mal wieder offenbart, schreibt die Frankfurter Rundschau. Die Stadt habe keine Möglichkeit, auf die Entscheidungen der Klinik Einfluss zu nehmen, obwohl sie Miteigentümerin sei. Damals habe der Magistrat erklärt, das Land Hessen sei für die Aufsicht verantwortlich. 

Der Rechnungshof habe befunden, dass dies nicht sachgerecht sei. Der Vertrag, den die Stadt im Mai 2014 mit dem Helios-Konzern geschlossen habe, sei sogar rechtswidrig. In der 222. vergleichenden Prüfung „Großstädte“ habe der Rechnungshof festgestellt, dass die Stadt bei Mehrheitsbesitz der Anteile auch über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen sollte. Der Stadt gehörten 51 Prozent der Klinikanteile, sie habe aber nur 48 Prozent der Stimmrechte. Das sei laut Aussage des Beteiligungsdezernenten Axel Imholz (SPD) seinerzeit eine politische Entscheidung gewesen.

Die Stadtverordnetenversammlung werde den Schlussbericht Ende September behandeln. Im November 2021 werde der Landtag darüber informiert.





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