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Ministerium plant Ersatzvornahme für neue Pflegepersonaluntergrenzen

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium will für vier weitere Bereiche neue Pflegepersonaluntergrenzen festlegen. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, bringe das Ministerium eine Regelung per Ersatzvornahme auf den Weg, nachdem sich die Selbstverwaltung nicht auf gemeinsame Untergrenzen einigen konnte. Der Referentenentwurf zur Verordnung liegt der Zeitung vor. 

Danach sollen ab dem 1. Januar 2022 erstmalig Untergrenzen in der Orthopädie, der Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. In der Pädiatrie soll es eine fachspezifische Ausdifferenzierung geben in Form neuer Vorgaben für allgemeine, spezielle und neonatologische Pädiatrie.

Festgelegt würden in der Verordnung auch, welche Grenzwerte zwischen Pflegehilfskräften und der Gesamtzahl der Pflegekräfte in Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfen.





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