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PPP-RL: DKG fordert Sanktionsaussetzung und umfassende Überarbeitung der Richtlinie

Berlin. 18 Monate Corona-Pandemie haben neben den Krankheitsfällen durch COVID-19 vor allem viele psychosoziale und psychische Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger gebracht. Die psychiatrische und psychosomatische Versorgung steht damit für die kommenden Monate und Jahre vor besonderen Herausforderungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat deshalb eine aktuell anstehende Änderung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Anlass genommen, die Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur Aussetzung der finanziellen Sanktionen bis zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der PPP-RL zu beantragen. 

„Der besondere Stellenwert für Psychiatrie und Psychosomatik muss sich in dieser Richtlinie wiederfinden. Aus unserer Sicht ist es zwingend erforderlich, die finanziellen Sanktionen auszusetzen und die Weiterentwicklung der Richtlinie so zu gestalten, dass Anreize für eine patientenzentrierte, leitlinien- und bedarfsgerechte, flexible und wohnortnahe Versorgung geschaffen werden“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Die GMK fordert den G-BA auf, „im Rahmen des aktuell anstehenden Weiterentwicklungsprozesses die PPP-RL unter direktem Einbezug der Fachexpertise der Länder anzupassen, so dass sie Anreize setzt für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und flexiblen Versorgung und für eine gemeindenahe Versorgung.“ Die GMK begrüßt den Ansatz der PPP-RL, die Qualität der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung durch einen bundesweiten Mindeststandard in der Personalausstattung zu sichern und zu verbessern. Gleichzeitig hat sie aber auch deutliche Kritik geübt. Starre und kleinteilige Vorgaben könnten die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Krankenhäusern erschweren. 

Darüber hinaus sei das psychiatriepolitische Ziel einer gemeindenahen stationären Versorgung in Frage gestellt. Gerade in der jetzigen Situation muss deshalb sichergestellt werden, dass die versorgenden Kliniken nicht durch überzogene Sanktionsmechanismen gefährdet werden. „Wir sind uns hier mit der GMK einig, dass die finanziellen Sanktionen bis 2025 ausgesetzt werden müssen. Mit unserem Antrag versuchen wir, das einstimmige Votum der Länderminister in die Richtlinie mit einfließen zu lassen“, so Gaß. 

Unbesehen von diesem Antrag der DKG bleibt die grundsätzliche Kritik der Krankenhäuser an der Richtlinie bestehen. „Es ist weiterhin unser dringendes Anliegen, die Richtlinie umfassend zu überarbeiten. Ziel muss es sein, dass die Personalausstattung die Qualität sichert, dem Personal gute Rahmenbedingungen bietet, aber gleichzeitig die Bürokratie der Richtlinie gute und innovative Versorgungskonzepte nicht behindert. Es ist Zeit, dass der G-BA beschließt, die Richtlinie grundlegend zu überarbeiten und bis dahin die finanziellen Sanktionen auszusetzen“, so Gaß.





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