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Neue Regelungen sind praktisch nicht umsetzbar – Krankenhäuser fordern sofortige bundesweite Aussetzung

Berlin. Der Gesetzgeber hat mit den Neuregelungen des § 28b Abs. 2 IfSG und den damit verbundenen erweiterten Testpflichten für Krankenhäuser für große Verwirrung und Empörung gesorgt, so die DKG. Die vorgesehene tägliche Testung aller geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus sei praktisch nicht umsetzbar und führe zu einer untragbaren Belastung. Die Infektionsschutzkonzepte der Krankenhäuser hätten sich in der Corona-Pandemie bewährt. 

Klinikmitarbeiter seien laut DKG nach Erhebungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu weit über 90 Prozent geimpft. Infolge dieser Impfungen verzeichneten die Kliniken kein erhöhtes Infektionsgeschehen mehr. Die tägliche Testung für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei dagegen selbstverständlich und werde von den Kliniken auch umgesetzt. Für geimpfte und genesene Beschäftigte seien zwei Tests pro Woche eine völlig ausreichende präventive Vorgehensweise, die so in den meisten Kliniken bereits umgesetzt würden. 

Darüber hinaus verpflichte die gesetzliche Neuregelung die Krankenhäuser dazu, Besuchern Tests anzubieten. „Die Idee des Gesetzgebers, dass Krankenhäuser an ihren Eingängen Teststationen für Besucher aufbauen müssen, zeigt uns, wie wenig die Politik die Belastung der Beschäftigten zur Kenntnis nimmt. Wir haben einen großen Personalmangel und verschieben planbare Operationen. Wir müssen uns jetzt auf das Wesentliche konzentrieren. Diese Regelung wird praktisch zu Besuchsverboten führen. Die Besucher müssen ihre Tests selbstständig organisieren und mitbringen. Wir empfehlen den Kliniken deshalb ab sofort, alle Besucher abzuweisen, die keinen negativen Test vorweisen können. Wir fordern die Politik eindringlich auf, die Krankenhäuser zu entlasten. Die Neuregelungen müssen sofort ausgesetzt und im Gespräch mit den Krankenhäusern praktikable Lösungen erarbeitet werden“, fordert Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaf t(DKG). 

„Einzelne Gesundheitsministerien in den Bundesländern teilen unsere Auffassung und haben bereits die Aussetzung der Umsetzung angekündigt. Die Verwirrung und der Arbeitsaufwand sind ärgerlich und kommen zur falschen Zeit. Die Krankenhäuser sind maximal belastet und brauchen jetzt Rückendeckung, um sich auf die Bewältigung der vierten Welle konzentrieren zu können“, fordert Dr. Gerald Gaß.

Inzwischen haben die Gesundheitsminister der Länder vom Bund eine Lockerung der Testpflicht für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gefordert. Zweimal in der Woche durchgeführte Selbsttests bei Geimpften und Genesenden sollten ausreichend sein, so die einstimmige Meinung. Entsprechend forderte die Gesundheitsministerkonferenz eine Korrektur des gerade erst beschlossenen Infektionsschutzgesetzes. Sie kündigte an, dass sie bis zu einer Korrektur die Regelung für Immunisierte nicht anwenden würden.





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