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DKG zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention

Berlin. Die Ampel-Koalition hat mit den Vorschlägen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser und zur einrichtungsbezogenen Impflicht einen Gesetzentwurf mit Licht und Schatten vorgestellt. Die Krankenhäuser würden ausdrücklich die zeitnahe Einführung einer einrichtungsbezogenen Impflicht begrüßen, so die DKG. Allerdings bestehe Nachbesserungsbedarf. „Wir brauchen die Einbeziehung auch der ambulanten Pflegedienste nach SGB V, um die Patienten zu schützen und zugleich Abwanderungen Ungeimpfter in diesen Bereich zu verhindern. Zudem bedarf es arbeitsrechtlicher Klarheit über Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Impfung“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß. 

Unvollständig blieben auch Konzepte zur wirtschaftlichen Absicherung der Kliniken in der Pandemie. „Wir begrüßen die Wiedereinführung von Ausgleichszahlungen ausdrücklich. Damit wird eine Regelung wieder aufgenommen, die sich bis zum Juli 2020 bereits bewährt hat. Es ist für uns aber nicht nachvollziehbar, dass die Ausgleichszahlungen, die die Liquidität der Krankenhäuser sichern sollen, nur für somatische Kliniken und dann auch noch für einen extrem begrenzten Zeitraum vorgesehen ist. Die Gelder müssen rückwirkend spätestens ab dem 1. November 2021 ausgezahlt werden. Die Pandemie wird nicht an Silvester zu Ende sein. Die vorgesehene Befristung zum Jahresende bildet deshalb die reale Lage nicht ab. Dass nur somatische Kliniken mit Notfallstufe die Ausgleichszahlungen erhalten, basiert auf der falschen Annahme, dass nur diese Krankenhäuser durch Corona belastet wären. Allerdings verzeichnen auch die Psychiatrien und andere Fachkliniken deutliche Fall- und damit Erlösrückgänge, verbunden mit gestiegenen Kosten für den Infektionsschutz“, so Gerald Gaß. 

Die Kliniken begrüßen ausdrücklich die Anpassungen bei den Testvorgaben für geimpfte Mitarbeiter, schlagen aber auch weitere Erleichterungen für Beschäftigte mit Boosterimpfung vor. 

Jenseits dieses Gesetzesvorhabens müsse die Politik die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser im Gesamtjahr 2022 zur Kenntnis nehmen. Es brauche dringend einen vollständigen Erlösausgleich. Es sei daher dringend erforderlich, den Ganzjahreserlösausgleich 2021 nachzubessern. Zudem benötigten die Krankenhäuser eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes. Die starre Haltung der Krankenkassen habe dazu geführt, dass bislang kaum die Hälfte der Krankenhäuser ein Pflegebudget für 2020 vereinbaren konnte, für 2021 gebe es sogar nur vereinzelte Budgets. In der Folge könnten viele Krankenhäuser ihre tatsächlichen Pflegekosten einschließlich der Lohnentwicklung nicht vollständig refinanzieren. „Der Pflegeentgeltwert muss deshalb umgehend erhöht werden“, so Gaß.

Die Kliniken erwarteten zudem klare Perspektiven über das Jahresende hinaus: Der Ganzjahreserlösausgleich für das Jahr 2022 müsse zeitnah eingeführt und der Corona-Mehrkostenzuschlag fortgeführt werden. Nicht zuletzt: Die Beschäftigten müssten so schnell wie möglich von weiteren Dokumentationspflichten entlastet werden.





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