SKIP TO CONTENT

Nachricht

Bayern will neues Gesetz für die Kliniken

Berlin. Der Freistaat Bayern hat Ende Juli einen Antrag zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für die Krankenhäuser in den Bundesrat eingebracht. Er soll, so der Antrag, auf der 900. Tagung des Gremiums am 21. September beraten werden.

Bayern hat den Bund aufgefordert, schnell einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die in Krankenhäusern durch die aktuellen Tarifsteigerungen anfallenden Kostensteigerungen besser berücksichtigt. Gefordert wird auch die Abschaffung der Regelung, dass bei steigenden Patientenzahlen die Preise für Behandlungen pauschal gesenkt werden. Wenn bayernweit die Patientenzahlen stiegen, reduzierten sich die Preise für Leistungen wie bei einem Mengenrabatt. Das benachteilige kleinere Kliniken speziell auf dem Land, bei denen Steigerungen der Patientenzahlen nicht in großem Stil vorkämen.





SKIP TO TOP