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300 Millionen Euro Personalkostenhilfe für Kliniken vereinbart

Berlin. Mit dem am 1. August 2012 in Kraft getretenen geänderten Krankenhausfinanzierungsrecht ist den Krankenhäusern eine finanzielle Personalkostenhilfe gewährt worden. Deren konkrete Höhe wurde zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband vereinbrat. Dabei soll ein Drittel der nicht durch die regelhaften Vergütungssteigerungen (Grundlohnrate) gedeckten Personalkostenzuwächse durch eine Tarifausgleichsrate refinanziert werden. Die Selbstverwaltungspartner haben sich nunmehr abschließend auf ein Erhöhungsvolumen von ca. 300 Millionen Euro geeinigt. Dies entspricht einer Anhebung der Fallpauschalenvergütungen um 0,51 Prozent für das gesamte Jahr 2012.

Das vereinbarte Finanzierungsvolumen von 300 Mio. Euro kann damit umgehend in die Krankenhäuser fließen. Der Transfer der Mittel erfolgt über eine Anpassung der Landesbasisfallwerte. Zu Umsetzung der Regelung schließen die Landeskrankenhausgesellschaften und die Kassenverbände auf Landesebene entsprechende Vereinbarungen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Damit hakt es aber bereits in einigen Bundesländern. Die Kassen mauern.





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