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8. GWB-Novelle im Vermittlungsausschuss

Berlin. Der Bundesrat hat das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8.GWB-Novelle) nicht bestätigt, sondern in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Grund dafür waren grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Teil des Gesetzes, der die gesetzlichen Krankenkassen betrifft. Der Bundesrat muss der Novelle zwar nicht zustimmen, kann aber im Vermittlungsausschuss noch Änderungen erreichen. Die Länder sehen u.a. die Gefahr, dass im Ergebnis der Novelle die gesetzlichen Krankenkassen als Unternehmen eingestuft, der Europäische Gerichtshof tätig wird – mit sehr weit reichenden Konsequenzen für die Krankenkassen und das Sozialsystem in Deutschland überhaupt.

Die Bundesländer sehen keine schlüssige Begründung für die Einbeziehung der gesetzlichen Kassen in den Bereich des Kartellrechts. Sie befürchten offenbar auch, dass damit der Weg in eine Privatisierung geöffnet wird.





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