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BÄK will Offenlegung von Bonusvereinbarungen

Berlin. „Es ist gut für Patienten und Ärzte, wenn Krankenhäuser künftig Bonusvereinbarungen mit ihren Chefärzten offenlegen müssen. Noch besser wäre es, wenn Kliniken ihren leitenden Mitarbeitern ökonomisch ausgerichtete Zielvereinbarungen erst gar nicht anbieten würden." So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery die derzeit innerhalb der Koalition diskutierte verpflichtende Offenlegung von Bonusvereinbarungen für bestimmte Leistungen von leitenden Krankenhausärzten.

Die Initiative aus der Koalitionsfraktion könne dazu beitragen, dass Kliniken von fragwürdigen Vertragsklauseln Abstand nehmen, sagte Montgomery. Nach dem Vorschlag sollen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten darlegen, ob und in welcher Form sie Bonus-Vereinbarungen mit den ärztlichen Beschäftigten getroffen haben, die die fachliche Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidungen gefährden könnten.

Montgomery bot der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Unterstützung bei der Formulierung von Vertragsmustern an. Die DKG habe ja selbst im Nachgang zum Transplantationsskandal in Göttingen Anfang August vorgeschlagen, die Notwendigkeit, finanzielle Anreize für einzelne Operationen oder Leistungen zu vereinbaren, zu überprüfen und dies bei der Weiterentwicklung der Formulierungshilfen für Chefarztverträge zu berücksichtigen. Das genüge aber nicht. Notwendig sei eine verlässliche Selbstverpflichtung der Krankenhausträger, damit diese Klauseln möglichst schnell aus dem Vertragsrepertoire von Krankenhausdienstverträgen verschwänden und – sofern nützlich – durch sinnvolle Zielvereinbarungen, etwa über Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fehlermeldesysteme, ersetzt würden.

Die Bundesärztekammer hat in Kooperation mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte eine Kontaktstelle zur Meldung von fragwürdigen Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen eingerichtet (dezernat5@baek.de). „Dort wollen wir berufsrechtlich kritische Vorgaben in diesen Verträgen identifizieren und die entsprechenden Vertragsinhalte dokumentieren. Wir behalten uns vor, unsere Prüfungsergebnisse bei rechtlich oder ethisch-moralisch besonders kritischen Fällen auch zu veröffentlichen", sagte der BÄK-Präsident.





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