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Patientenrechtegesetz beschlossen

Berlin. Der Bundestag hat das Patientenrechtegesetz beschlossen. Die von der Bundesärztekammer und dem Marburger Bund geforderte Offenlegung von Bonusregelungen in Chefarztverträgen ist darin nicht enthalten. Auch der von den Ländern und Oppositionsparteien geforderte Härtefallfonds wurde nicht in das Gesetz aufgenommen.

Das Gesetz regelt u.a. Aufklärungs-, Informations- und Dokumentationspflichten sowie das Recht der Patienten auf Akteneinsicht. Die Krankenkassen werden verpflichtet, auf Leistungsanfragen der Versicherten zeitnah zu antworten. Dafür sind festgelegte Fristen einzuhalten.

Eine generelle Beweislastumkehr bei vermuteten Behandlungsfehlern wurde nicht aufgenommen. Nur bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt nachweisen, dass er fehlerfrei gearbeitet hat. Die Kassen müssen ihre Versicherten außergerichtlich unterstützen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Es tritt 1. Januar 2013 in Kraft.





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