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Neues Zertifizierungsverfahren der DGU

Berlin. Seit dem 1. Januar gilt ein neues Zertifizierungsverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGU) für Krankenhäuser, die Patienten nach Arbeitsunfällen versorgen dürfen. Zusätzlich zu den bisherigen Zertifizierungen für das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) und das Verletzungsartenverfahren (VAV) führte die DGU ein Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) ein. Es beinhaltet extreme Fälle, wie etwa Polytraumata oder Querschnittslähmungen.

Derzeit gibt es 600 von der DGU zertifizierte Krankenhäuser. Sie können sich in einer fünfjährigen Übergangsfrist auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

Die Anforderungen für VAV und SAV sind an den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) zum Aufbau von Traumanetz¬werken angelehnt. Ein Krankenhaus, das sich für das VAV qualifizieren will, muss den DGU-Standard für regionale Traumazentren erfüllen, für das SAV den Standard für über¬regionale Traumazentren.

Außerdem hat die DGU eine Mindestmenge von 75 Fällen pro Jahr für VAV und SAV festgelegt.

Weitere Anforderungen sind u.a. eine Hygienekommission, Fachkranken¬pfleger für Hygiene und ein gesonderten OP-Bereich für Patienten mit multiresistenten Erregern.





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