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Rundt will auskömmliche Finanzierung der Kliniken

Hannover. Niedersachsens neue Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt spricht sich für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser aus. In einem Flächenland wie Niedersachsen sei die Sicherung einer möglichst wohnortnahe Versorgung besonders wichtig. Dafür seien aber Gesetzesänderungen auf Bundesebene notwendig. Ebenso wichtig seien die ambulante ärztliche Versorgung auf dem Lande sowie die ambulante Pflege, die auch besser bezahlt und koordiniert werden müsste.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung sieht u.a. auch Modellprojekte für die bessere Verzahnung von Rettungs- und Bereitschaftsdiensten vor. Zwei wesentliche Forderungen der Niedersächsischen Allianz für Krankenhäuser wurden ebenfalls in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Der Landesbasisfallwert soll dem Bundesdurchschnitt angepasst werden und das Finanzierungssystem über Fallpauschalen will man überdenken.

Die Niedersächsische Allianz für Krankenhäuser hatte die Verhandlungspartner der neuen Regierungskoalition aufgefordert, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen besonderes Augenmerk auf die brisante finanzielle Situation der Krankenhäuser in Niedersachsen zu legen.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und damit die medizinisch/pflegerische Leistungsfähigkeit sowie angemessene Arbeitsbedingungen sind in Gefahr", hatte der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Dr. Gerhard Tepe, gewarnt. Die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser erwarte, dass die neue Landesregierung als Verantwortliche für eine flächendeckende und hochwertige Versorgung sich dieses Problems annehme. Es solle eine eindeutige Koalitionsaussage getroffen werden, noch in diesem Jahr entsprechende Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen und zu verabschieden. „Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter haben kein Verständnis dafür, wenn sie erneut nur vertröstet werden", sagte Tepe.

Der größte Teil der Krankenhäuser in Niedersachsen schreibe mittlerweile rote Zahlen. Die geringe Höhe der Fallpauschalen habe dazu geführt, dass die Behandlungsstandards der Krankenhausversorgung auf ein niedriges Niveau herunter gedrückt werden müssten, um Kosten einzusparen. Dies könne nicht gewollt sein.

Neben diesem Handlungsbedarf in Bezug auf die Bundesgesetzgebung wies die Allianz auf die nach wie vor bestehenden Probleme der Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen hin. Die Investitionsförderung sei in hohem Maße unzureichend. Niedersachsen komme der dringenden Verpflichtung, für eine ausreichende Ausstattung der Krankenhäuser mit Investitionsmitteln zu sorgen, immer noch nicht nach. Auch hier müsse kurzfristig eine entsprechende konkrete Unterstützung durch die neue Landesregierung erfolgen, indem eine erhebliche Aufstockung der Investitionsmittel in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben werde.





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