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Nachricht

Patientenrechtegesetz in Kraft

Berlin. Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat am 1. Februar 2013 den Bundesrat passiert und ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Es bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.

Inhalte sind u.a. die Verankerung des Behandlungsvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Pflicht zur verständlichen und umfassenden Information der Patienten, z.B. über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und Therapien sowie der daraus eventuell folgenden Kosten, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch über Behandlungsfehler. Festgehalten sind auch die Dokumentationspflichten, das Recht der Patienten auf Einsicht in ihre Patientenakte, Regelungen für mehr Transparenz in Haftungsfällen, Pflichten der Leistungserbringer innerhalb einer Fehlervermeidungskultur, aber auch Rechte der Versicherten gegenüber ihrer Krankenkasse.





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