Aktuelles http://www.ivkk.de/mitteilungen 2016-04-05T10:16:33+02:00 Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V. [email protected] Joomla! - Open Source Content Management Standort Tönning wird geschlossen 2016-03-30T15:42:31+02:00 2016-03-30T15:42:31+02:00 http://www.ivkk.de/mitteilungen/1963-standort-toenning-wird-geschlossen Jacob Alschner [email protected] <p><strong>Husum.</strong> Dem Klinikum Nordfriesland droht die Insolvenz. Daher soll nach einem Beschluss des Kreistags in Husum der Standort Tönning zum 30. Juni 2017 geschlossen werden. Wie der NDR berichtete hat es dazu eine Sondersitzung gegeben. Das Klinikum Nordfriesland bestehe dann nur noch aus den Häusern in Husum, Niebüll und Wyk auf Föhr. Voraussetzung der Schließung sei, dass der Klinik-Betrieb noch bis zu Mitte 2017 gesichert werde. Außerdem müssten die ambulante Versorgung, die Notfallversorgung und der Rettungsdienst gesichert sein. Allerdings gebe es schon Hinweise darauf, dass Personal abwandere.</p> <p>Die Schließung des Hauses in Tönning könne dem Klinikum Nordfriesland jährlich eine Ersparnis von bis zu 800.000 Euro bringen.</p> <p><strong>Husum.</strong> Dem Klinikum Nordfriesland droht die Insolvenz. Daher soll nach einem Beschluss des Kreistags in Husum der Standort Tönning zum 30. Juni 2017 geschlossen werden. Wie der NDR berichtete hat es dazu eine Sondersitzung gegeben. Das Klinikum Nordfriesland bestehe dann nur noch aus den Häusern in Husum, Niebüll und Wyk auf Föhr. Voraussetzung der Schließung sei, dass der Klinik-Betrieb noch bis zu Mitte 2017 gesichert werde. Außerdem müssten die ambulante Versorgung, die Notfallversorgung und der Rettungsdienst gesichert sein. Allerdings gebe es schon Hinweise darauf, dass Personal abwandere.</p> <p>Die Schließung des Hauses in Tönning könne dem Klinikum Nordfriesland jährlich eine Ersparnis von bis zu 800.000 Euro bringen.</p> Was der Vizekanzler dem Einzelhandel gönnt, darf er dem Krankenhauswesen nicht versagen 2016-03-30T12:02:59+02:00 2016-03-30T12:02:59+02:00 http://www.ivkk.de/mitteilungen/1962-was-der-vizekanzler-dem-einzelhandel-goennt-darf-er-dem-krankenhauswesen-nicht-versagen Jacob Alschner [email protected] <p><strong>Berlin,</strong> 22.2.2016 - Am kommenden Donnerstag, 24.3.2016, 9.00 Uhr, verhandelt in Karlsruhe der Bundesgerichtshof (BGH) über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14 ).</p> <p>Wenige Tage zuvor hat nun Bundesminister Gabriel eine Ministererlaubnis erteilt für die Übernahme des Filialnetzes der Einzelhandelsgruppe Tengelmann durch die EDEKA-Gruppe. Begründet wurde diese Erlaubnis mit dem Vorrang von Gründen des Gemeinwohls vor wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V., Bernhard Ziegler:</p> <p><strong>Berlin,</strong> 22.2.2016 - Am kommenden Donnerstag, 24.3.2016, 9.00 Uhr, verhandelt in Karlsruhe der Bundesgerichtshof (BGH) über die Wettbewerbsklage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw (Aktenzeichen I ZR 263/14 ).</p> <p>Wenige Tage zuvor hat nun Bundesminister Gabriel eine Ministererlaubnis erteilt für die Übernahme des Filialnetzes der Einzelhandelsgruppe Tengelmann durch die EDEKA-Gruppe. Begründet wurde diese Erlaubnis mit dem Vorrang von Gründen des Gemeinwohls vor wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V., Bernhard Ziegler:</p> BGH: Zuschüsse für kommunale Krankenhäuser rechtens 2016-03-30T12:02:11+02:00 2016-03-30T12:02:11+02:00 http://www.ivkk.de/mitteilungen/1961-bgh-zuschuesse-fuer-kommunale-krankenhaeuser-rechtens Jacob Alschner [email protected] <p><strong>Karlsruhe.</strong> Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 24. März entschieden, dass Zuschüsse für kommunale Krankenhäuser nicht wettbewerbswidrig sind. Er forderte allerdings eine Aufnahme in die Bedarfsplanung sowie transparente Berechnungsregeln. Damit hat er die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw grundsätzlich abgewiesen.<br />Die Klage des BDPK hatte sich auf einen Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2013 bezogen, der entschieden hatte, das Defizit der zwei Kreiskliniken in Calw und Nagold bis 2016 auszugleichen. Dieses Defizit belief sich 2012 auf 6,2 Mio. Euro. Der BDPK sah das als Subvention, die von der EU-Kommission zu genehmigen gewesen wäre.</p> <p><strong>Karlsruhe.</strong> Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 24. März entschieden, dass Zuschüsse für kommunale Krankenhäuser nicht wettbewerbswidrig sind. Er forderte allerdings eine Aufnahme in die Bedarfsplanung sowie transparente Berechnungsregeln. Damit hat er die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw grundsätzlich abgewiesen.<br />Die Klage des BDPK hatte sich auf einen Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2013 bezogen, der entschieden hatte, das Defizit der zwei Kreiskliniken in Calw und Nagold bis 2016 auszugleichen. Dieses Defizit belief sich 2012 auf 6,2 Mio. Euro. Der BDPK sah das als Subvention, die von der EU-Kommission zu genehmigen gewesen wäre.</p> Individualbudgets als Option erhalten 2016-03-30T12:01:23+02:00 2016-03-30T12:01:23+02:00 http://www.ivkk.de/mitteilungen/1960-individualbudgets-als-option-erhalten Jacob Alschner [email protected] <p><strong>Berlin.</strong> Im Bundestag fand die erste Lesung des Pflegeberufereformgesetzes statt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeberufsausbildung. Allerdings müssten für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe unterstützende und fördernde Rahmenbedingungen entstehen, so die DKG. Dazu gehöre insbesondere, dass die zukünftige Finanzierungsregelung nicht schlechter sein dürfe als die im Krankenhausbereich seit Jahren bewährte Form der überbetrieblichen Finanzierung der Ausbildung auf der Grundlage krankenhausindividuell vereinbarter Ausbildungskostenbudgets. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Ausbildungskostenpauschalen dürfe auf keinen Fall als Regelinstrument den Krankenhäusern zwangsweise übergestülpt werden.</p> <p><strong>Berlin.</strong> Im Bundestag fand die erste Lesung des Pflegeberufereformgesetzes statt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeberufsausbildung. Allerdings müssten für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe unterstützende und fördernde Rahmenbedingungen entstehen, so die DKG. Dazu gehöre insbesondere, dass die zukünftige Finanzierungsregelung nicht schlechter sein dürfe als die im Krankenhausbereich seit Jahren bewährte Form der überbetrieblichen Finanzierung der Ausbildung auf der Grundlage krankenhausindividuell vereinbarter Ausbildungskostenbudgets. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung von Ausbildungskostenpauschalen dürfe auf keinen Fall als Regelinstrument den Krankenhäusern zwangsweise übergestülpt werden.</p> Städte und Landkreise müssen eigenen Gestaltungsanspruch wahrnehmen 2016-03-30T12:01:00+02:00 2016-03-30T12:01:00+02:00 http://www.ivkk.de/mitteilungen/1959-staedte-und-landkreise-muessen-eigenen-gestaltungsanspruch-wahrnehmen Jacob Alschner [email protected] <p><strong>Berlin.</strong> Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Gesundheits- und Pflegeversorgung gehört immer mehr zu den Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge. Gefragt ist eine Gestaltung mit hoher Fachkompetenz, aber auch die verlässliche Zusammenarbeit von sehr unterschiedlichen, häufig miteinander im Wettbewerb stehenden Akteuren. „Die gesundheitliche Versorgung ist ein zutiefst kommunal verankertes Thema“, sagte der Beigeordnete für Jugend, Schule, Kultur und Gesundheit des Deutschen Landkreistags, Jörg Freese.</p> <p><strong>Berlin.</strong> Die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Gesundheits- und Pflegeversorgung gehört immer mehr zu den Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge. Gefragt ist eine Gestaltung mit hoher Fachkompetenz, aber auch die verlässliche Zusammenarbeit von sehr unterschiedlichen, häufig miteinander im Wettbewerb stehenden Akteuren. „Die gesundheitliche Versorgung ist ein zutiefst kommunal verankertes Thema“, sagte der Beigeordnete für Jugend, Schule, Kultur und Gesundheit des Deutschen Landkreistags, Jörg Freese.</p>