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Nachricht

Berlin. Regelmäßige Informationen zur Steuerung ihrer Fachabteilungen sind offenbar für das Management in vielen Krankenhäusern Mangelware. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Vereins für Krankenhauscontrolling (DVKC), der Universität Wuppertal und der Managementberatung zeb zeigt, erhalten 44 Prozent der Klinikgeschäftsführer keine entsprechenden regelmäßigen Deckungsbeitragsinformationen. Nils Crasselt, Lehrstuhlinhaber für Controlling an der Bergischen Universität Wuppertal, erklärte, Krankenhäuser hätten offenbar stark die Kosten und die Menge der medizinischen Leistungen im Blick, achteten aber zu wenig auf die im Einzelnen damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Ergebnisse. Die Studie zeigt auch, dass es an Risikoberichten für das Management mangelt. Sie werden nur von gut der Hälfte aller Krankenhäuser den Aufsichtsgremien, Geschäftsführern und Chefärzten zur Verfügung gestellt. 

München. Der erstmals erstellte Notstandsreport der Personalberatung Rochus Mummert weist für Anfang 2015 einen Notstandsindex von -2,2 auf. Der negative Wert erklärt sich vor allem dadurch, dass die befragten Klinikentscheider pessimistisch in die Zukunft blicken: Sie gehen davon aus, dass viele Herausforderungen in den nächsten zwölf Monaten schwieriger zu bewältigen sein werden als heute. Für die Studie befragte das Marktforschungsinstitut Forsa im Auftrag von Rochus Mummert 100 Geschäftsführer und Direktoren deutscher Kliniken.

Vielerorts wird in diesen Zeiten eine Debatte um knappe Ressourcen im Gesundheitswesen geführt und welchen Beitrag Ökonomie zur Behebung dieses Problems leisten kann. In den meisten Fällen greift die Debatte zu kurz. 

Die Debatte greift zu kurz, weil sie zwei Aspekte vermischt, die nicht vermischt werden sollten: Wirtschaftlichkeit und Gewinnstreben. Und weil sie ein Rechtsgut verletzt, welches dem Vergleich mit jedem Wirtschaftsgut aus guten Gründen entzogen ist. Denn es ist unantastbar!

Die Rede ist, um bei Letzterem zu beginnen, von der Menschenwürde. Sie ist durch Artikel eins des Grundgesetzes jeglichem Vergleich und jeglicher Subsumierung entzogen! Die Gesundheit eines Menschen ist nicht ökonomisierbar! So und nicht anders muss die apodiktische Konsequenz dieser höchsten, weil ersten Verfassungsvorschrift im Grundgesetz der Bundesrepublik lauten. Noch nicht einmal siebzig Jahre ist es her, dass in Deutschland politisch und durch Verwaltungsakte festgelegt wurde, welchen (nämlich einen zu geringen) Wert manches Leben habe. Auf eben jene Konsequenz läuft hinaus, was auch der Autor eines Essays in der Süddeutschen Zeitung vom 31. Januar („Der Preis der Gesundheit“) beschreibt: die Unterordnung gesundheitlicher Belange unter das Diktat des unternehmerischen Gewinnstrebens. 

Berlin. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe hat am 19. Januar den angekündigten Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vorgelegt. Ziel ist die Ausschöpfung des Potenzials der Informations- und Kommunikationstechnologien zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung. Dafür soll eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Sie soll u.a. die Verbindung der an der Versorgung Beteiligten untereinander sowie die Einbeziehung der Patienten verbessern und zur stabilen Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen beitragen.

Berlin. Prof. Dr. Ferdinand Gerlach wurde in der konstituierenden Sitzung des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen als Vorsitzender wiedergewählt. Gerlach ist seit 2007 Mitglied in dem Gremium und seit 2012 dessen Vorsitzender.
Das Gremium war von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe mit Wirkung zum 19. Dezember neu berufen worden.





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