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Berlin. Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort u.a. mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten.
Um Überversorgung zu reduzieren, sollen Praxen in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten auch sinnvoll ist. Diese Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort.

Berlin. „Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz konterkariert die Bundesregierung die Absprachen der Bund-Länder-AG zur Reform der Hochschulambulanz. Die von der Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern in Aussicht gestellten 265 Mio. Euro für eine bessere Vergütung der Leistungen von Hochschulambulanzen werden niemals fließen, wenn dieses Gesetz so kommt“, erklärt Professor Michael Albrecht, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
„Die Hochschulambulanzregelung ist der erste Belastungstest für die Beschlüsse der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform. Wir müssen leider feststellen, dass dieser Test nicht bestanden wird“, so Professor Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentags.

Berlin. Ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz). Das Gesetz orientiert sich sehr stark am letzten – seinerzeit gescheiterten – Gesetzentwurf. Ziel ist, Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen zu gestalten. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden.

Berlin. Bei der leistungsorientierten Vergabe von Geldern an Universitäten, bei Habilitationsverfahren und Forschungsanträgen bis hin zum Chefarztposten soll der „Journal Impaktfaktor“ zukünftig weniger Gewicht haben. Das fordert die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Der Quotient aus Zitaten und wissenschaftlichen Artikeln stelle lediglich ein Qualitätsmerkmal für das Gesamtjournal dar. Er dürfe nicht länger als Messlatte für Wissenschaftler dienen, so die DGCH. Stattdessen fordert die Fachgesellschaft einen fairen Vergleich unter Forschern. Sie sieht darin die Chance für einen Wandel am Wissenschaftsstandort Deutschland und auch für die Chirurgie.

Offenbach a. d. Queich. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) warnt: Wenn nicht unverzüglich die Landespolitik Einhalt gebietet, droht eine beispielslose Negativentwicklung im Nordrhein-Westfälischen Rettungsdienst. Gründe seien mangelnde Fachkenntnis und mangelnde Umsetzungsbereitschaft in den Behörden. Anstatt die anstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes für eine zukunftssichere und patientenzentrierte Entwicklung zu nutzen, werde von verschiedenen Seiten der in anderen Bundesländern übliche Fortschritt mit allen Mitteln zu verhindern versucht.





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