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Nachricht

Berlin. Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat beschlossen, die Musterverträge für Chefärzte zu ändern. Das berichtet die Ärzte Zeitung. Danach sollen Mindestmengen für ärztliche Leistungen nicht mehr allein Kriterium für Bonuszahlungen an Chefärzte sein. Nach wie vor soll aber das Erreichen von bestimmten Leistungsmengen einer der Faktoren sein, nach denen sich die Zahlung von Boni richtet. Wichtig seien aber auch Faktoren wie Versorgungsqualität oder Entlassmanagement.

München. Unter Führung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) haben 13 Verbände des Gesundheitswesens in Bayern zu einer „Bayerischen Allianz für Krankenhäuser zusammengeschlossen. In einer gemeinsamen Erklärung weisen sie auf die prekäre Lage der Kliniken hin. Immer mehr Krankenhäuser könnten ihre Kosten nicht mehr decken und gerieten in eine finanzielle Schieflage.

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg sieht die zunehmende Privatisierung von Krankenhäusern kritisch. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) erklärte vor der Landeskrankenhausgesellschaft, die gute Krankenhausversorgung werde wesentlich von der Trägervielfalt und vor allem auch den starken öffentlichen Trägern geprägt. 109 Südwest-Kliniken sind in öffentlich-rechtlicher, 60 in freigemeinnütziger Trägerschaft von Kirchengemeinden oder Stiftungen und 68 haben private Träger.

Hamburg. Die Verweildauer in den Krankenhäusern Hamburgs ist zurückgegangen. Eine Ausnahme macht nur die Kinderheilkunde. Dennoch steigt der Bettenbedarf, da die Zahl der stationären Patienten zugenommen hat. So wurden in 2011 rund 58.000 Fälle mehr behandelt als 2007. Daher werden 223 Betten zusätzlich in den Krankenhausplan aufgenommen. Begründet wird die steigende Auslastung u.a. mit dem Zulauf aus dem Umland. Etwa 30 Prozent der Patienten sind keine Hamburger. Das teilt die Gesundheitsbehörde der Stadt mit.

Berlin. Seit dem 6. September Tag gilt in der ärztlichen Bedarfsplanung eine Zulassungssperre für noch nicht beplante Arztgruppen. Das Entscheidungsmoratorium hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenumssitzung beschlossen. Der Beschluss gilt auch für die Genehmigung von Anstellungen in Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärzten.





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