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Frankfurt/Main. Das Bundeskartellamt hat dem Zusammenschluss der Agaplesion AG mit dem Krankenhausbetreiber ProDiako aus Niedersachen zugestimmt. Der gemeinsame Konzern firmiert künftig unter dem Namen Agaplesion. Nun soll es um konkrete Konzepte und Maßnahmen gehen.

Bonn. Das Klinikum Worms und das Agaplesion Hochstift Krankenhaus in Worms dürfen dagegen nicht fusionieren. Das Bundeskartellamt hat dem Klinikum Worms den geplanten Kauf untersagt. Die Begründung: Damit hätte es im Krankenhausmarkt der Region eine marktbeherrschende Stellung erlangt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte dazu, dass sein Amt mit der Fusionskontrolle im Klinikmarkt wettbewerbliche Strukturen erhalten wolle – zum Wohl der Patienten. Er räumte ein, dass es wegen der staatlichen Regulierung nur wenig Preiswettbewerb gebe. Darum sei es aber wichtig, den Qualitätswettbewerb zu erhalten. Rechtskraft hat die Entscheidung noch nicht. Den Beteiligten bleibt die Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen nach einem Kompromiss gesucht und wollte in einem neuen Passus klarstellen, dass der Versorgungsauftrag der Kassen mit der Novellierung nicht gefährdet werden darf. Das überzeugte die Fraktion aber nicht. Beraten wurde daher inzwischen über eine Änderung am geplanten Gesetzentwurf. Geplant ist eine ergänzende Klarstellung. Darin soll die Verpflichtung des Bundeskartellamtes festgehalten werden, den Versorgungsauftrag der Krankenkassen bei kartellrechtlichen Beurteilungen besonders zu berücksichtigen. Das gelte auch für den GBA. Der Änderungsantrag muss nun im Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden.

Kassel. Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Zulässigkeit von Mindestmengen bestätigt. Krankenhäuser müssten es hinnehmen, dass ihnen Vorgaben für die Zahl der von ihnen zu behandelnden Patienten gemacht würden. Mindestmengen seien dann zulässig, wenn sie den Patienten eine bessere Behandlungsqualität und Sicherheit brächten. Das Gericht hat damit das erstinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg aufgehoben. Der Rechtstreit wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückgewiesen.

Berlin. Gestiegene Löhne und gute Entwicklung am Arbeitsmarkt machten es möglich: Im ersten Halbjahr 2012 haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von rund 2,7 Mrd. Euro erzielt. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Einnahmen betrugen danach 94,8 Mrd. Euro, die Ausgaben 92,1 Mrd. Euro. Für das zweite Halbjahr wird ein deutlich niedrigerer Überschuss erwartet. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat die Kassen erneut aufgefordert, Überschüsse an die Versicherten weiterzugeben.





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