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Nachricht

Berlin. Der Gesundheitsfonds benötigt für 2022 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro. Das hat der GKV-Schätzerkreis jetzt prognostiziert. Dem Schätzerkreis gehören Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands an. 

Berlin. Die Reform der ambulanten Notfallversorgung muss für die zukünftige Koalition eines der ersten wichtigen Handlungsfelder sein. Grundlage der Reform muss sein, dass die Notfallversorgung nur in enger, gleichberechtigter Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gelingen kann. „Wir benötigen Kooperationen, die sich an regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausrichten. Im Vorfeld einer Reform benötigen wir aber auch eine ehrliche Analyse des Status quo“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). 

Berlin/Essen.14.042 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2020 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler ursächlich für den Schaden. Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik hervor, die in Berlin vorgestellt wurde. Um die Patientensicherheit zu stärken, sollte der Blick auf besonders schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Fehler gerichtet werden (sogenannte Never Events). Die WHO fordert dazu die Einführung eines verpflichtenden Meldesystems. 

München. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat vor einem zu großen Einfluss privater Finanzinvestoren in der ambulanten Gesundheitsversorgung gewarnt. Der Minister forderte: „Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bergen neben allen Vorteilen das Risiko, dass renditeorientierte Investoren Einfluss auf die Gesundheitsversorgung nehmen. Aber Profit darf nie die treibende Kraft hinter gesundheitlichen Angeboten sein. Der Patient ist und bleibt zentral. Die kommende Bundesregierung muss hier rasch handeln. Die bisherigen Schutzmaßnahmen reichen nicht aus.“ 

Berlin. Die Tarifverhandlungen für die rund 55.000 Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern sind in der ersten Runde am 14. Oktober ohne Ergebnis geblieben und wurden vertagt. Das hat die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mitgeteilt. Die Fortsetzung soll am 16. November folgen. Der Marburger Bund hat seine Forderungen dargelegt. Die Arbeitgeber haben diese als nicht finanzierbar abgelehnt. 





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