Presseservicehttp://ivkk.de/presse2016-05-09T14:46:22+02:00Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser e.V.[email protected]Joomla! - Open Source Content ManagementBGH zum Fall Calw: Chance zur Klärung der Grundsatzfrage2016-03-24T16:31:45+01:002016-03-24T16:31:45+01:00http://ivkk.de/presse/1935-bgh-zum-fall-calw-chance-zur-klaerung-der-grundsatzfrageDr. Uwe Alschner[email protected]<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;"> </p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;"><strong>Zur heutigen Entscheidung im Revisionsverfahren BDPK ./. Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:</strong></p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;"><span style="font-family: Helvetica;">Karlsruhe, 24. März 2016 - </span>Die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74137&pos=0&anz=63" target="_blank">Entscheidung des Bundesgerichtshofes</a> ist ein Teilerfolg für den BDPK, aber auch eine Chance zur Klärung der Grundsatzfrage: sind Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes?</p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;">Sie können es nicht sein, wenn die Kompetenz der EU diesbezüglich nicht gegeben ist, was der IVKK von Anfang an bezweifelt und zur eigentlichen Klärung angemahnt hat.</p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;">Die Leistungen für Krankenhäuser betreffen einen Kernbereich des vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil zum EU-Vertrag (2009) als "integrationsfest" und damit nicht an die EU übertragbar erklärten Bereiches des Grundgesetzes.</p><p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;"> </p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;"><strong>Zur heutigen Entscheidung im Revisionsverfahren BDPK ./. Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:</strong></p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;"><span style="font-family: Helvetica;">Karlsruhe, 24. März 2016 - </span>Die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74137&pos=0&anz=63" target="_blank">Entscheidung des Bundesgerichtshofes</a> ist ein Teilerfolg für den BDPK, aber auch eine Chance zur Klärung der Grundsatzfrage: sind Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes?</p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;">Sie können es nicht sein, wenn die Kompetenz der EU diesbezüglich nicht gegeben ist, was der IVKK von Anfang an bezweifelt und zur eigentlichen Klärung angemahnt hat.</p>
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<p style="margin-bottom: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;">Die Leistungen für Krankenhäuser betreffen einen Kernbereich des vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil zum EU-Vertrag (2009) als "integrationsfest" und damit nicht an die EU übertragbar erklärten Bereiches des Grundgesetzes.</p>Wenn weniger Geld fehlt, fehlt immer noch Geld!2015-09-23T09:13:25+02:002015-09-23T09:13:25+02:00http://ivkk.de/presse/1803-wenn-weniger-geld-fehlt-fehlt-immer-noch-geldTeam[email protected]<p><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"><strong>Berlin, 23.09.2015 - Zur Aufstockung der Mittel für Pflegekräfte in Krankenhäusern erklärt Bernhard Ziegler, Vorsitzender IVKK:</strong> <br /></span></p>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Die Aufstockung der Mittel ist weiße Salbe auf die schwärende Wunde im deutschen Krankenhauswesen. Jahrelang sind den Kliniken Mittel vorenthalten worden, was zu einem dramatischen Einschnitt bei Pflegekräften beigetragen hat. Auch der jüngste Entwurf hat die Situation verschärft. Wenn hier nun die Aufstockung für Pflege dazu führt, dass etwas weniger Geld fehlt, fehlt immer noch Geld. </span></div>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Oder es gibt zu viele Betten und Häuser, wie manche Politiker meinen. Dann wäre es aber Aufgabe und Pflicht der Politik, diese zuerst zu schließen, bevor andere Krankenhäuser bestraft werden. </span></div>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"> </span></div>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Entscheidend ist aber vor allem, dass die schleichende Kommerzialisierung im Finanzierungswesen beendet und revidiert wird. Es kann nicht sein, dass Krankenhaus ein "Geschäft" ist, was sich für Investoren lohnt. Synergien, die im System schlummern, müssen gehoben werden, durchaus auch mit privatem Know-How. Die Effekte müssen jedoch im Bereich des Gemeinwohls verbleiben. Alles andere würde dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes und dem Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen.</span></div>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"> </span></div><p><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"><strong>Berlin, 23.09.2015 - Zur Aufstockung der Mittel für Pflegekräfte in Krankenhäusern erklärt Bernhard Ziegler, Vorsitzender IVKK:</strong> <br /></span></p>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Die Aufstockung der Mittel ist weiße Salbe auf die schwärende Wunde im deutschen Krankenhauswesen. Jahrelang sind den Kliniken Mittel vorenthalten worden, was zu einem dramatischen Einschnitt bei Pflegekräften beigetragen hat. Auch der jüngste Entwurf hat die Situation verschärft. Wenn hier nun die Aufstockung für Pflege dazu führt, dass etwas weniger Geld fehlt, fehlt immer noch Geld. </span></div>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Oder es gibt zu viele Betten und Häuser, wie manche Politiker meinen. Dann wäre es aber Aufgabe und Pflicht der Politik, diese zuerst zu schließen, bevor andere Krankenhäuser bestraft werden. </span></div>
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<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);">Entscheidend ist aber vor allem, dass die schleichende Kommerzialisierung im Finanzierungswesen beendet und revidiert wird. Es kann nicht sein, dass Krankenhaus ein "Geschäft" ist, was sich für Investoren lohnt. Synergien, die im System schlummern, müssen gehoben werden, durchaus auch mit privatem Know-How. Die Effekte müssen jedoch im Bereich des Gemeinwohls verbleiben. Alles andere würde dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes und dem Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen.</span></div>
<div><span style="background-color: rgba(255, 255, 255, 0);"> </span></div>Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes2015-07-14T20:20:00+02:002015-07-14T20:20:00+02:00http://ivkk.de/presse/1752-kliniken-binnenmarktDr. Uwe Alschner[email protected]<p><strong><span style="line-height: 1.3em;">Berlin, 14.07.2015 - </span><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Zur <a href="http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/257188/257188_1653409_55_2.pd" target="_blank">Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien</a> (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:</span></strong><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">"Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet ("Lissabon-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, WENN es an einem GRENZÜBERSCHREITENDEN Einzugsbereich (um den Begriff "Markt" bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich NICHT der Fall. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des "Binnenmarktes" sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können."</span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.</span></p><p><strong><span style="line-height: 1.3em;">Berlin, 14.07.2015 - </span><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Zur <a href="http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/257188/257188_1653409_55_2.pd" target="_blank">Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien</a> (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:</span></strong><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">"Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet ("Lissabon-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, WENN es an einem GRENZÜBERSCHREITENDEN Einzugsbereich (um den Begriff "Markt" bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich NICHT der Fall. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen. </span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des "Binnenmarktes" sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können."</span><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><br style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;" /><span style="color: #000000; font-family: Helvetica; line-height: normal;">Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.</span></p>Krankenhäuser und Wettbewerb: IVKK begrüsst Urteil im Fall Calw2014-11-20T13:50:44+01:002014-11-20T13:50:44+01:00http://ivkk.de/presse/1535-krankenhaeuser-und-wettbewerb-ivkk-begruesst-urteil-im-fall-calwSebastian Brümmer[email protected]<p>Zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Berufungsverfahren gegen den Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:</p>
<p>»Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden: Krankenhäuser sind eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger. Sie mit den Ordnungsprinzipien des EU-Binnenmarktes zu messen, wäre die eigentliche Verzerrung, weil die Entscheidungs- und Regelungskompetenz auf der Ebene der Ländergesetzgebung liegt und bleiben soll. Das ist der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes.</p>
<p>Ich fordere den BDPK auf, das Urteil zu akzeptieren, oder die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Denn nur dort kann geklärt werden, wie sich das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsgebot zum Gedanken des EU-Binnenmarktes verhält. Die Auffassung des IVKK ist hier klar: die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!«</p>
<p><strong>Hintergrund IVKK:</strong><br />Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. vertritt die Interessen der rund 600 Kliniken in kommunaler Trägerschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2005 versteht sich der Verband als Ergänzung zur Arbeit der kommunalen Spitzenverbände und bringt die Stimme der fachlich verantwortlichen Geschäftsführungen, Vorstände und Krankenhausdirektorien in die öffentliche Debatte ein. Die Mitgliedshäuser des IVKK versorgen jährlich rund 2,5 Millionen Patienten und beschäftigen ca. 60.000 Mitarbeiter.</p>
<p>Pressekontakt: Uwe Alschner<br />Mobil: +49 163 8822150<br />Mail: [email protected]</p><p>Zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Berufungsverfahren gegen den Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:</p>
<p>»Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden: Krankenhäuser sind eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger. Sie mit den Ordnungsprinzipien des EU-Binnenmarktes zu messen, wäre die eigentliche Verzerrung, weil die Entscheidungs- und Regelungskompetenz auf der Ebene der Ländergesetzgebung liegt und bleiben soll. Das ist der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes.</p>
<p>Ich fordere den BDPK auf, das Urteil zu akzeptieren, oder die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Denn nur dort kann geklärt werden, wie sich das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsgebot zum Gedanken des EU-Binnenmarktes verhält. Die Auffassung des IVKK ist hier klar: die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!«</p>
<p><strong>Hintergrund IVKK:</strong><br />Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. vertritt die Interessen der rund 600 Kliniken in kommunaler Trägerschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2005 versteht sich der Verband als Ergänzung zur Arbeit der kommunalen Spitzenverbände und bringt die Stimme der fachlich verantwortlichen Geschäftsführungen, Vorstände und Krankenhausdirektorien in die öffentliche Debatte ein. Die Mitgliedshäuser des IVKK versorgen jährlich rund 2,5 Millionen Patienten und beschäftigen ca. 60.000 Mitarbeiter.</p>
<p>Pressekontakt: Uwe Alschner<br />Mobil: +49 163 8822150<br />Mail: [email protected]</p>Mitgliederversammlung 20142014-10-05T14:30:35+02:002014-10-05T14:30:35+02:00http://ivkk.de/presse/1499-neuer-vorstand-2014Dr. Uwe Alschner[email protected]<p><strong>IVKK: Breßlein folgt auf Harrison - Ziegler: "Kartellrecht führt zu Verwerfungen"</strong></p>
<p><img style="margin-right: 10px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://ivkk.de/images/bresslein-autorisiert_150.jpg" alt="bresslein-autorisiert 150" />Berlin, 29.09.2014 - Dr. Susann Breßlein ist neue stellvertretende Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V. Die im Hauptberuf seit 21 Jahren tätige Geschäftsführerin der Klinikum Saarbrücken gGmbH wurde von der 14. IVKK-Mitgliederversammlung einstimmig zur Nachfolgerin von Dr. Elizabeth Harrison gewählt, die nicht mehr in einem kommunalen Klinikum tätig ist. </p>
<p>Breßlein arbeitet damit zukünftig an der Seite des ebenfalls einstimmig im Amt bestätigten IVKK-Vorsitzenden Bernhard Ziegler (Itzehoe) für die Interessen kommunaler Kliniken in Deutschland. Inhaltlich will der IVKK sein Eintreten für eine grundsätzliche Klärung der Aufgabe von Krankenhäusern in Deutschland fortsetzen. Dazu soll neben der Begleitung der Wettbewerbsklage gegen den Landkreis Calw auch das Thema Kartellrecht ins politische Blickfeld gerückt werden, wie IVKK-Chef Bernhard Ziegler erklärte: "Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Unternehmen und der Krankenhaussektor kein Markt mit Angebot und Nachfrage. Daher kann ein Kartellrecht kein Ordnungsrahmen sein, welches für Marktgesetze taugt, aber im Bereich der Daseinsvorsorge zu Verwerfungen und Verzerrungen führt."</p>
<p>Die 1957 in Bad Bramstedt geborene Volkswirtin Breßlein will sich verstärkt für eine bessere Verzahnung der Interessensvertretung für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft einsetzen. Neben dem IVKK als Organisation der operativ verantwortlichen Ebene ist mit den kommunalen Spitzenverbänden auch die Ebene der Trägerkommunen für die Krankenhausversorgung zuständig. "Hier gibt es unterschiedliche Perspektiven auf die selbe Sache," erklärte Breßlein. "Ich möchte dazu beitragen, die Stimme der Fachebene schnell und aus dezidiert kommunaler Sicht in die Krankenhauspolitik einzubringen. Der IVKK ist dafür das optimale Forum."</p>
<p>Zu weiteren Mitgliedern im Vorstand wählte die IVKK-Mitgliederversammlung Renate Fieber (Rostock), Tomislav Gmajnic (Bremen), Horst Imdahl (Mönchengladbach), Bernd Löser (Brilon) und Dr. Gunnar Pietzner (Neuruppin). Als Schatzmeister wurde Christian Roppelt bestätigt.</p>
<p> </p><p><strong>IVKK: Breßlein folgt auf Harrison - Ziegler: "Kartellrecht führt zu Verwerfungen"</strong></p>
<p><img style="margin-right: 10px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="images/bresslein-autorisiert_150.jpg" alt="bresslein-autorisiert 150" />Berlin, 29.09.2014 - Dr. Susann Breßlein ist neue stellvertretende Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V. Die im Hauptberuf seit 21 Jahren tätige Geschäftsführerin der Klinikum Saarbrücken gGmbH wurde von der 14. IVKK-Mitgliederversammlung einstimmig zur Nachfolgerin von Dr. Elizabeth Harrison gewählt, die nicht mehr in einem kommunalen Klinikum tätig ist. </p>
<p>Breßlein arbeitet damit zukünftig an der Seite des ebenfalls einstimmig im Amt bestätigten IVKK-Vorsitzenden Bernhard Ziegler (Itzehoe) für die Interessen kommunaler Kliniken in Deutschland. Inhaltlich will der IVKK sein Eintreten für eine grundsätzliche Klärung der Aufgabe von Krankenhäusern in Deutschland fortsetzen. Dazu soll neben der Begleitung der Wettbewerbsklage gegen den Landkreis Calw auch das Thema Kartellrecht ins politische Blickfeld gerückt werden, wie IVKK-Chef Bernhard Ziegler erklärte: "Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Unternehmen und der Krankenhaussektor kein Markt mit Angebot und Nachfrage. Daher kann ein Kartellrecht kein Ordnungsrahmen sein, welches für Marktgesetze taugt, aber im Bereich der Daseinsvorsorge zu Verwerfungen und Verzerrungen führt."</p>
<p>Die 1957 in Bad Bramstedt geborene Volkswirtin Breßlein will sich verstärkt für eine bessere Verzahnung der Interessensvertretung für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft einsetzen. Neben dem IVKK als Organisation der operativ verantwortlichen Ebene ist mit den kommunalen Spitzenverbänden auch die Ebene der Trägerkommunen für die Krankenhausversorgung zuständig. "Hier gibt es unterschiedliche Perspektiven auf die selbe Sache," erklärte Breßlein. "Ich möchte dazu beitragen, die Stimme der Fachebene schnell und aus dezidiert kommunaler Sicht in die Krankenhauspolitik einzubringen. Der IVKK ist dafür das optimale Forum."</p>
<p>Zu weiteren Mitgliedern im Vorstand wählte die IVKK-Mitgliederversammlung Renate Fieber (Rostock), Tomislav Gmajnic (Bremen), Horst Imdahl (Mönchengladbach), Bernd Löser (Brilon) und Dr. Gunnar Pietzner (Neuruppin). Als Schatzmeister wurde Christian Roppelt bestätigt.</p>
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