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NRW unterstützt konsequent Akademisierung in Pflege- und Gesundheitsberufen

Düsseldorf. Wie Gesundheitsministerin Barbara Steffens anlässlich eines Fachgesprächs mit Vertreterinnen und Vertreten der Modellhochschulen in Düsseldorf informierte, ist Nordrhein-Westfalen bei der Erprobung der Akademisierung von Pflege- und Gesundheitsberufen mit elf Modellstudiengängen an sieben Hochschulstandorten bundesweit führend. Studienangebote in Berufen der Alten- und Krankenpflege, der Hebammenkunde, der Logopädie, der Ergotherapie und der Physiotherapie steigerten die Attraktivität dieser Berufe und sorgten zusätzlich für Fachkräftenachwuchs mit neuen Kompetenzen, die angesichts der immer komplexer werdenden Aufgabenfelder in der Versorgung erforderlich seien. In Nordrhein-Westfalen sind in den elf Modellstudiengängen aktuell 1.629 Studierende eingeschrieben, davon 715 in den Pflegeberufen. Bislang haben rund 830 Absolventinnen und Absolventen das Studium erfolgreich abgeschlossen.



Steffens: „Leider haben auch die positiven Ergebnisse der Begleitforschung trotz breiter fachlicher Unterstützung nicht dazu geführt, dass der Bund die akademischen Ausbildungsgänge in einen Regelbetrieb überführt hat. Stattdessen wurden die Modellklauseln in den Berufsgesetzen um vier Jahre verlängert und die Einführung eines Regelstudiums um mindestens vier Jahre hinausgezögert. Damit vergrößert der Bund den seit Jahren bestehenden fachlichen und rechtlichen Reformstau bei den Pflege- und Gesundheitsfachberufen.“

Zur Erprobung der Akademisierung in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen hat der Bund in den vergangenen Jahren in den Berufsgesetzen der Alten- und Krankenpflege, der Geburtshilfe, der Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie Modellklauseln aufgenommen. Seit 2010 werden an insgesamt sieben Hochschulstandorten in NRW 422 Studienplätze für ein Bachelorstudium angeboten, in denen auch der Berufsabschluss integriert ist. Davon fallen 212 Studienplätze auf die Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie. Die Modelle wurden bereits in 2014 erfolgreich evaluiert. Dennoch hat der Bundesgesetzgeber die von vielen Expertinnen und Experten erwartete Entfristung der Modellklauseln gesetzgeberisch nicht umgesetzt. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hat er Ende 2016 die Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und der Hebammenkunde lediglich bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Land die Studiengänge nun weiterhin bestmöglich durch Gestaltung der für den Modellstatus erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen.





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