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Expertenanhörung zum Patientenrechtegesetz

Berlin. Die jüngste Expertenanhörung von Rechts- und Gesundheitsausschuss des Bundestags zum Entwurf eines Patientenrechtegesetzes zeigte: Es gibt noch genügend Diskussionsbedarf.

Zwar lobte die Mehrzahl der Experten das Anliegen, die Patientenrechte in einem Gesetz zusammenzufassen und auch teilweise zu erweitern, doch etliche Knackpunkte wurden auch hier wieder kritisiert. Dabei ging es vor allem um Aspekte, die im Entwurf nur eine marginale Rolle spielen.

Gelobt wurde der Entwurf von der Bundesärztekammer. BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery erklärte, das Gesetz sei ein gelungener Wurf. Die Neuregelungen versetzten die Patienten in die Lage, ihre Rechte nicht nur leichter als bisher zu erkennen, sondern auch gegenüber Dritten durchzusetzen. Ähnlich argumentierte Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband. Mit der Neuregelung könne sich der Patient künftig leichter kundig machen, welche Rechte er habe.

Umstritten war vor allem das Thema IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen). So verwies Gernot Kiefer vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen darauf hin, dass es sich hier um einen dynamischen Markt handele, auf dem nur bedingt qualitätsgesicherte Leistungen angeboten würden. Für den Patienten stehe aber die vertragsärztliche Versorgung mit Kassenleistungen im Vordergrund. Beide Leistungsarten dürften bei der Behandlung nicht vermischt werden.

Klaus Koch vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärte, der Nutzen mancher Art von Krebsfrüherkennungsuntersuchung sei sehr umstritten oder sogar negativ.

Erneut ging es in der Anhörung auch um das Thema Härtefallfonds. Hier schlug der Zivilrechtler Prof. Dieter Hart vor, diesen zunächst als Modellversuch einzuführen und die Höhe der Entschädigungssumme zu begrenzen.

Diskussionen wird es vermutlich auch noch zum Thema generelle Beweislastumkehr bei behandlungsbedingten Gesundheitsschäden geben. Die Opposition fordert, dass stets der Arzt oder Das Krankenhaus den Beweis erbringen muss, keinen Fehler begangen zu haben. Die Gegner einer solchen radikalen Lösung befürchten, dass dies der Weg in eine Defensivmedizin wäre und dass auch die Haftpflichtversicherer ihre Prämien erheblich anheben würden.

Kritik äußerten Rechtsexperten zu den vorgesehenen Regelungen zum Behandlungsvertrag. Hier gebe es handwerkliche Mängel. So würden die Vertragspartner nicht genau benannt und es werde nicht sauber zwischen Krankenhaus, Belegarzt und privaten Unternehmen in einem Krankenhaus unterschieden.





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