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Berlin. Die Länder streben eine Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung in Krankenhäusern an. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 17. Dezember 2021 auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gefasst. 

Berlin. Bundesgesundheitsministerium hat per Rechtsverordnung kurzfristig geregelt, dass die Ausgleichzahlungen für die Krankenhäuser bis in den März 2022 weiterlaufen werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das begrüßt. Der besonderen Belastungssituation durch Corona werde damit auch im neuen Jahr Rechnung getragen. Der Ganzjahresausgleich 2022 sei ein richtiges Zeichen. Die genaue Ausgestaltung werde konstruktiv mit den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet. 

Berlin. Einstimmig haben Bundestag und Bundesrat umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt. Das Gesetz, das auf einen Entwurf der neuen Regierungskoalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zurückgeht, sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und weiteren, einzeln aufgezählten Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen - oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich. 

Berlin. Die Ampel-Koalition hat mit den Vorschlägen zur wirtschaftlichen Entlastung der Krankenhäuser und zur einrichtungsbezogenen Impflicht einen Gesetzentwurf mit Licht und Schatten vorgestellt. Die Krankenhäuser würden ausdrücklich die zeitnahe Einführung einer einrichtungsbezogenen Impflicht begrüßen, so die DKG. Allerdings bestehe Nachbesserungsbedarf. „Wir brauchen die Einbeziehung auch der ambulanten Pflegedienste nach SGB V, um die Patienten zu schützen und zugleich Abwanderungen Ungeimpfter in diesen Bereich zu verhindern. Zudem bedarf es arbeitsrechtlicher Klarheit über Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Impfung“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß. 

Berlin. „Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die sich an den Versorgungsbedürfnissen der Patienten orientiert und das Versprechen humaner Arbeitsbedingungen nicht länger ad absurdum führt.“ – Mit klaren Worten hat Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, eine Neuorientierung in der Gesundheitspolitik gefordert. 





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