Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (IVKK) versteht sich als unmittelbare Interessenvertretung der betriebswirtschaftlich-operativ verantwortlichen Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand o.ä.) kommunaler Krankenhäuser. Der IVKK erfüllt damit eine Funktion, die keine andere Organisation leistet. Weiterlesen...