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GBA mit noch mehr Aufgaben

Berlin. Die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird noch umfangreicher. Die heute schon als Super-Behörde agierende Einrichtung hat im Koalitionsvertrag weitere Aufgaben zugewiesen bekommen. Andere wurden ausgeweitet. Hier einige Beispiele:

So soll für die Sektor übergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten, bei der bisher keine großen Schritte zu konstatieren sind, ein unabhängiges Institut gegründet werden, damit der GBA kontinuierlich eine wissenschaftliche Basis für seine Entscheidungen zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen diesem Institut pseudonymisierte Daten zur Verfügung stellen, die ausgewertet und schließlich auch einrichtungsbezogen veröffentlicht werden sollen.

Der GBA soll künftig Mindestmengen rechtssicher festlegen dürfen. Ausnahmebefugnisse der Länder sollten aber weiter möglich sein.

Die Krankenhäuser werden verpflichtet, ihre jährlichen Qualitätsberichte für Patienten und niedergelassene Ärzte verständlicher und transparenter zu formulieren. Dafür soll der GBA seine entsprechenden Richtlinien präzisieren und Patientensicherheit sowie die Ergebnisse von Patientenbefragungen mit aufnehmen.

Verändert werden soll das System der Mehrleistungsabschläge bei den Krankenhäusern. Es soll differenzierter werden, Leistungen mit hoher Qualität können ausgenommen, sehr gute Qualität sogar mit Zuschlägen belohnt, unterdurchschnittliche Qualität mit höheren Abschlägen belegt werden können.

Die Qualität soll risikoadjustiert und anhand wesentlicher Indikatoren gemessen werden. Zur Bedarfssicherung soll es Sicherstellungszuschläge nach den Regeln des G-BA geben.

Modellhaft sollten Selektivverträge mit Krankenkassen ermöglicht werden. Hier soll der GBA planbare Leistungen auswählen, für die Krankenkassen zwischen 2015 und 2018 Qualitätsverträge abschließen können. Danach folgt eine Evaluation.

Verpflichtend sollen die Krankenhäuser das Infektionsgeschehen in ihren Kliniken in ihre Qualitätsberichte aufnehmen. Bisherige rechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen sollen evaluiert und ggf. erweitert werden.

Aufgabe des GBA wird es auch sein, solche planbaren Operationen zu definieren, die anscheinend zu oft erfolgen. Bei diesen soll eine standardisierte Zweitmeinung auf Kosten der Kassen erfolgen können.

Die bisher bestehenden DMP wird der GBA weiterentwickeln sowie neue Programme für Rückenleiden und Depressionen auflegen.

Dauerthema bleibt die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, für die der GBA die Führung der Qualitätsnachweise festlegen soll.

Da ein neuer Innovationsfonds für innovative Sektor übergreifende Versorgungsformen und eine entsprechende Versorgungsforschung aufgelegt wird, soll der GBA Kriterien für die Vergabe der Mittel aus diesem Fonds festlegen und auch die Vergabe selbst durch ein jährlich durchzuführendes Ausschreibungsverfahren in die Hand nehmen.

Setzt ein Krankenhaus ein neues Medizinprodukt mit hoher Risikoklasse ein, muss es sich künftig an Nutzen- und Sicherheitsstudien des GBA beteiligen.





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