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DKG: Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte anlässlich der zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss am 13. Februar noch einmal dringend davor, den Fortbestand Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in Krankenhausträgerschaft zu gefährden. "Rund 18.000 Ärzte arbeiten heute in den mehr als 2800 MVZ bundesweit. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Sie erschließen zudem angestellt ärztliche Tätigkeiten für die ambulante Patientenversorgung, die auf selbstständiger Basis nicht zur Verfügung stünden", erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Nach dem Gesetzentwurf sollen in MVZ freiwerdende Stellen angestellter Ärzte nicht mehr automatisch nachbesetzt werden können. Das würde die ambulante ärztliche Versorgung schwächen und die Ziele des TSVG konterkarieren. Wenn die Nachbesetzung von Stellen in den MVZ von der ohnehin unzureichenden und fehlsteuernden Bedarfsplanung abhängig gemacht wird, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) faktisch über die Fortexistenz der MVZ bestimmen. Da die KVen MVZ in Krankenhausträgerschaft begrenzen wollen und grundsätzlich eine betont kritische Haltung zu ambulanten Leistungen in Krankenhäusern einnehmen, wäre die Zukunft vieler MVZ mehr als ungewiss. Absolut inakzeptabel sind auch die vorgesehenen Modalitäten. Werden von den KVen niedergelassene Praxen in überversorgten Regionen nicht zur Wiederbesetzung freigegeben, müssen an die Inhaber Entschädigungszahlungen geleistet werden. Die verweigerte Nachbesetzung in MVZ soll dagegen ohne Ausgleiche stattfinden. Dies wäre eine Enteignung auf kaltem Wege und dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.





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