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KGNW: Widerspruch von Reden und Handeln

Düsseldorf. Landesregierung und Krankenkassen vereinbarten die Umsetzung des Strukturfonds: NRW-Kliniken sind schockiert über fehlende Förderung für Pflege und Digitalisierung, so die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.  „Wir müssen leider einen eklatanten Widerspruch bei Reden und Handeln der Landesregierung und der Krankenkassen in NRW feststellen. Obwohl sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gerne als Anwalt der Pflegenden sieht, die Landesregierung zu Digitalkonferenzen einlädt und die Krankenkassen täglich die Möglichkeiten der Digitalisierung preisen, nutzen sie nicht die durch den Bundesstrukturfonds jährlich von 2019 bis 2022 abrufbaren 210 Millionen Euro für NRW für diese Zukunftsthemen“, kritisiert Jochen Brink, Präsident der KGNW. 



Die Verbesserung der IT-Sicherheit von Krankenhäusern und der Einsatz von digitalen Anwendungen wie Telemedizin sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeberufe seien aber auf Bundesebene als neue Fördertatbestande in das Gesetz aufgenommen worden. Das NRW-Gesundheitsministerium und die gesetzlichen Krankenkassen im Land hätten dagegen kürzlich vereinbart, in den Jahren 2019 und 2020 nur die Schließung und Konzentration von Klinikstandorten zu fördern. „Vor dem Hintergrund des bekannten Investitionsstaus in den Kliniken und den Herausforderungen bei Pflege und Digitalisierung sind wir schockiert über diese Entscheidung“, so Brink. Regierung und Kassen sei der Abbau der Krankenhausversorgung anscheinend wichtiger als die Investitionen in die Zukunft der Patientenversorgung in NRW.

Digital in den Krankenhäusern sind häufig nur die Patienten und die Mitarbeiter mit ihren eigenen Mobiltelefonen. Die Krankenhäuser sollen und wollen den Weg in das digitale Zeitalter mitgestalten, sich telemedizinisch vernetzen und ihre IT-Sicherheit auf den neuesten Stand bringen. Die dazu notwendigen Investitions- und Betriebsmittel werden allerdings nicht bereitgestellt. In der Digitalisierungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen finden die Krankenhäuser nicht statt.„Wir brauchen dringend einen Digitalpakt Krankenhaus. Bund und Land sollten angelehnt an das gleichnamige Milliardenprogramm für die Schulen auch Fördermittel für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung stellen“, erklärt der KGNW-Präsident. 

Viele Pflegestellen können heute nicht mehr besetzt werden, da es an Pflegekräften fehlt. Die Krankenhäuser sollen und wollen mehr ausbilden. Anlauf- und Umstellungskosten auf die generalistische Pflegeausbildung, die die Attraktivität des Berufsbildes Pflege gerade steigern soll, werden aber von Land und Krankenkassen nicht übernommen. Investitionen in die Pflegeschulen und Mietkosten von Pflegeschulen fördert das Land bisher allenfalls symbolisch. Die Zahlen für die notwendigen Mittel liegen für NRW auf dem Tisch: 1. Das Essener RWI-Institut hat für die Pflegeschulen in NRW einen jährlichen Investitionsbedarf pro Schüler in Höhe von 838 Euro ermittelt. Der notwendige Investitionsbedarf für die Pflegeschulen in NRW beläuft sich damit auf rund 31 Mio. Euro pro Jahr. 
2. Weitere 2.202 Euro pro Schüler an Investitionsbedarf in den Pflegeschulen hat das RWI für die Umstellung auf die Generalistik ermittelt. Dies würde einmalig einen zusätzlichen Investitionsbedarf von rund 82 Mio. Euro in NRW bedeuten. 
3. Im Betriebskostenbereich beziffert das RWI die Anlauf- und Umstellungskosten auf die generalistische Pflegeausbildung bei den Pflegeschulen und den Ausbildungseinrichtungen auf insgesamt rund 48 Mio. Euro.
4. Das RWI schlägt in einem Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit ein sogenanntes Investitionsprogramm „Digital Boost“ über 8 Jahre vor. Für NRW bedeutet dies ein Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von jährlich 250 Mio. Euro über 8 Jahre.

Aktueller Stand für die vorgenannten Punkte 1 - 4: Aus dem Strukturfonds gibt es dafür exakt 0 Euro. 

Darüber hinaus ist im Betriebskostenbereich die Einführung eines Digitalisierungszuschlags in Höhe von 2 % auf jede von den Krankenkassen zu begleichende Krankenhausabrechnung überfällig. Diesbezüglich wäre es die Pflicht der Landesregierung, sich hierfür mittels einer Bundesratsinitiative einzusetzen, um die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen für die Digitalisierung aufzustellen.„Es müssen endlich Wege gefunden werden, die Anspruch und Wirklichkeit miteinander in Einklang bringen. Mit dem Finger immer auf das Thema Strukturveränderungen und angebliche Überkapazitäten zu zeigen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein“, so KGNW-Präsident Brink.





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