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Bertelsmann-Studie – Weitere Reaktionen

Gütersloh. Zum Teil scharfe Reaktionen gab es nach Veröffentlichung der Studie „Neuordnung der Krankenhauslandschaft“ im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. Die Studie empfiehlt bundesweit eine erhebliche Reduzierung der Zahl der Krankenhäuser. Im Folgenden in Auszügen einige Stellungnahmen dazu. 

DKG

 „Wer vorschlägt, von ca. 1.600 Akutkrankenhäusern 1.000 platt zu machen und die verbleibenden 600 Kliniken zu Großkliniken auszubauen, propagiert die Zerstörung von sozialer Infrastruktur in einem geradezu abenteuerlichen Ausmaß, ohne die medizinische Versorgung zu verbessern. Das ist das exakte Gegenteil dessen, was die Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ in dieser Woche für die ländlichen Räume gefordert hat“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.

Das zentrale Qualitätsmerkmal eines jeden Gesundheitswesens ist der flächendeckende Zugang zu medizinischer Versorgung. Deutschland hat eines der besten Krankenhausversorgungssysteme der Welt.

„Hinter der Zentralisierung, die die Bertelsmann-Stiftung vorschlägt, steht die Einschätzung, dass die medizinische Versorgungsqualität nur in Großkrankenhäusern gut bzw. besser werden könnte. Das ist eine absolut unbelegte Einschätzung. Wir messen seit Jahren anhand vieler Indikatoren die Qualität der medizinischen Versorgung. Zum Beispiel auf Inneren Abteilungen Lungenentzündungen, auf Gynäkologischen Abteilungen Geburten, Hüftoperationen usw. Mit wenigen Ausnahmen bestätigt der Gemeinsame Bundesausschuss Jahr für Jahr allen an dem Verfahren beteiligten Kliniken ein hohes Qualitätsniveau. Wo einzelne Kliniken Qualitätsdefizite haben, finden Interventionen statt“, sagte Gaß.

Ein großer Teil des stationären medizinischen Versorgungsbedarfes braucht zudem keine Spezialisierung. Es handelt sich um medizinische Grundversorgung, wie Geburten, viele auch altersbedingte Krankheitsbilder der Inneren Medizin, viele neurologischen Krankheitsbilder, geriatrischer Versorgungsbedarf in einer alternden Gesellschaft. Das sind Behandlungen, die möglichst familien- und wohnortnah in erreichbaren Krankenhäusern auch in Zukunft erbracht werden müssen. „Wo Spezialisierungen sinnvoll sind, finden Entwicklungen dorthin längst statt. Es wäre zudem gut, wenn die vielen Initiativen der Krankenhäuser zur Bildung von Zentren nicht länger von den Krankenkassen blockiert würden“, so der DKG-Präsident.

Als eine Voraussetzung ihres Konzeptes fordern die Autoren, deutlich mehr bislang stationär erbrachte Leistungen in ambulante Leistungen zu überführen. Hier sieht auch die DKG Möglichkeiten. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Krankenhäuser mit ihren medizinischen Kompetenzen und ihrer Infrastruktur für die Erbringung ambulanter Leistungen vom Gesetzgeber zugelassen werden. Die niedergelassenen Praxen können diese Leistungen nicht auffangen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Versorgungsengpässe im ambulanten Bereich seit Jahren nicht lösen können. Hier gilt es jetzt, neue Wege zu gehen.

Was wir benötigen, ist eine aktive Krankenhausplanung, die regionale Besonderheiten ins Auge fasst, Parallelstrukturen abbaut, aber gleichzeitig auch gegen Unterversorgung vorgeht. Was wir benötigen, ist ein vernünftiger Mix aus wohnortnaher Grundversorgung, bei der sich die Patienten auch im Notfall auf zeitnahe Behandlung verlassen können, und hochspezialisierten Leistungen, die in Zentren erfolgen sollen. Die Studie selbst verweist auf die Möglichkeiten, die die Telemedizin bietet, um Grundversorgungsstandorte mit den Kompetenzen der Zentren auszustatten. Dieser Debatte stellen sich die Krankenhäuser gerne, und sie sind auch jederzeit bereit, sich in eine sektorenübergreifende Versorgungsstruktur einzubringen. Wichtigste Zielsetzung von Planungen und Veränderungsprozessen muss aber der Nutzen für den Patienten sein“, machte der DKG-Präsident deutlich.

Gaß: „Nicht zuletzt bedeutet aber jede Form von Standortentwicklung gewaltige Investitionsanstrengungen, die weit über die bisherigen Fördermittel der Länder und des Bundes hinausgehen. Auch dazu schweigt sich die Studie aus.“

KBV

Die Studie decke sich mit den Positionen der KBV. Ein krampfhaftes Festhalten am Status quo bringe niemanden weiter. Kleine und defizitäre Krankenhäuser um jeden Preis zu erhalten, sei nicht zielführend – auch nicht im Sinne der Menschen vor Ort. Denn diese Häuser hätten weder die personellen noch apparativen Kapazitäten, um Patienten umfassend zu versorgen. Ganz zu schweigen davon, dass sie dies aufgrund mangelnder Routine, etwa bei operativen Eingriffen, auch nicht in der gebotenen Qualität leisten können. Viele regionale Krankenhäuser wären gar nicht in der Lage, eine umfassende Grundversorgung zu gewährleisten, weil ihnen schlichtweg die Ressourcen fehlten. Es könne nicht sein, dass die Krankenhäuser sich ambulante Leistungen einverleibten, um überhaupt überlebensfähig zu bleiben. Ein erheblicher Teil von Behandlungen, die heute noch stationär erfolgten, könnten genauso gut oder sogar besser in den Praxen erfolgen. Verwiesen wird auf den Vorschlag, Intersektorale Zentren einzurichten und kleine defizitäre Krankenhäuser so umzubauen, dass Alltagsversorgung sichergestellt sei.

 

Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) bekräftigte seine Forderung nach einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Der Ratsvorsitzende und Mediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach verwies auf das SVR-Gutachten 2018, das eine umfassende Analyse der Krankenhausversorgung enthält. Er betonte: „Das Patientenwohl – und das heißt vor allem: die Qualität der Versorgung – sollte das oberste Kriterium sein, wenn es um die Standorte und die Größe von Krankenhäusern geht. Kliniken erbringen nachweislich viele Leistungen besser und sicherer, wenn sie diese häufig durchführen, personell gut aufgestellt sind und auch für Komplikationen optimal gerüstet sind. Das gilt für die Notfallversorgung etwa von Herzinfarkten oder Schlaganfällen ebenso wie für spezialisierte Operationen und ist wissenschaftlich gut belegt. Das Krankenhaus um die Ecke ist nicht automatisch das bestgeeignete. Auch wenn die Wege sich etwas verlängern, sind die Ergebnisse nicht selten besser. Vor allem in heute überversorgten Ballungsgebieten könnte durch die Konzentration auf leistungsstarke, gut ausgestattete Krankenhausabteilungen den Patientinnen und Patienten eine noch höhere Qualität angeboten werden. Wir haben uns bewusst nicht auf Zahlen festgelegt, aber Umwandlungen und Schließungen von nicht bedarfsnotwendigen Kliniken sind im Interesse besserer Versorgungsqualität sinnvoll.“

Der Sachverständigenrat sieht die Bundespolitik am Zug. Mit dem Strukturfonds sei ein sinnvolles Instrument für den Kapazitätsabbau geschaffen. Er solle finanziell gestärkt werden und stärker auf die Schließung ganzer Kranken-häuser in überversorgten Regionen wie zum Beispiel manchen Großstädten abzielen. Auch

vdek

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Recherchen der Reportage decken sich mit unseren Erkenntnissen aus der Qualitätssicherung. Wir wollen eine hochwertige Qualität in der Versorgung. Um dies zu erreichen, brauchen wir eine Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland. D. h., die Krankenhäuser müssen sich zu Einheiten mit Spezialisierungen zusammenschließen. Der vdek plädiere auch für möglichst viele Mindestmengenregelungen. Man wisse aus Befragungen, dass die Menschen bei planbaren Operationen gerne bereit seien, längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen.

Marburger Bund

Strukturelle Probleme, wie sie in der Notfallversorgung zu Tage treten, seien längst erkannt, an Konzepten werde intensiv gearbeitet. Die Krankenhausversorgung als ein zentrales Element der Daseinsfürsorge brauche zweifellos Steuerung. In erster Linie müssten die Länder ihre Kompetenzen in der Planung wieder stärken. Dazu bedürfe es einer definierten Krankenhausplanung und aktiven Gestaltung unter Beteiligung der jeweiligen Landesärztekammer. Der Fokus der Krankenhausplanung muss auf einer versorgungs- und qualitätsorientierten Gestaltung liegen. Dies erfordere die Sicherstellung einer ausreichenden und qualifizierten Personalbesetzung sowohl in der Grundversorgung als auch bei zunehmender Spezialisierung, eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung unter Berücksichtigung regionaler Strukturen, die Sicherstellung von medizinischer Kompetenz in der Fläche, auch durch Vernetzung und Verbünde sowie die Sicherstellung der finanziellen Mittel und rechtliche Anpassungen für einen versorgungsgesteuerten Strukturwandel.

Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, seien deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig. Dazu sei es dringend erforderlich, dass die Länder ihrer Investitionsverpflichtung vollumfänglich nachkämen.

BÄK

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ habe gerade die Bedeutung der Daseinsvorsorge und Sicherung einer gut erreichbaren, wohnortnahen Gesundheitsinfrastruktur herausgestellt, das Bundesgesundheitsministerium die Förderung von 120 kleineren Kliniken bundesweit beschlossen. Es sei mehr als befremdlich, wenn die Bertelsmann-Stiftung jetzt pauschal die Schließung von 800 Krankenhäusern fordere. In Ballungsgebieten mit erhöhter Krankenhausdichte könne es aber sinnvoll sein, dass Ärzte und Pflegepersonal in größeren Strukturen Patienten behandeln. Gewarnt wird vor undifferenzierter Schließungspolitik. Mehr als bisher müsse die sektorenübergreifende Versorgung ausgebaut werden. Wer den Krankenhaussektor verändern wolle, müsse dem grundgesetzlichen Auftrag der Daseinsvorsorge, der Gleichheit der Lebensverhältnisse und dem Feuerwehrprinzip der Krankenhäuser im Katastrophenfall gerecht werden.

DBfK Nordwest e.V.

Die aktuelle Diskussion über die Frage der notwendigen Anzahl von Kliniken in Deutschland sei lange überfällig. Die Patientensicherheit leide derzeit an einer über die verfügbaren Personalressourcen hinweg aufgeblähten Krankenhauslandschaft. Die Menschen kämen wegen der Pflege in das Krankenhaus – wäre der Pflegebedarf in Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung entbehrlich, könnte die Versorgung auch ambulant in einer Praxis erfolgen. Die Personalpolitik der Krankenhäuser habe dem in Jahrzehnten keine Rechnung getragen. Es sei auch Teil der Wahrheit, dass die Qualität der medizinischen Versorgung nicht gehalten werden könne, wenn das Pflegefachpersonal nicht zur Verfügung stehe – da würden  auch keine Überlegungen helfen, andere Berufsgruppen in die Pflege zu bringen.





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