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Intensivpflege-Patienten sollen besser betreut werden

Berlin. Beatmungspatientinnen und -patienten sollen nach dem Krankenhausaufenthalt besser betreut werden. Das ist Ziel eines Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (RISG), den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt in die Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden gegeben hat.

In einer Pressemitteilung des BMG heißt es, die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, sollen damit erhöht werden. Außerdem sollen ältere Menschen schneller als bisher Leistungen der geriatrischen Rehabilitation erhalten.

Medizinische Reha soll einfacher zugänglich werden und ältere Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen. Patientinnen und Patienten, die langfristig beatmet werden müssen, sollen bestmöglich versorgt werden. Und es soll alles getan werden, um sie so schnell wie möglich von einer künstlichen Beatmung zu entwöhnen.

Mit dem Gesetzentwurf würden drei wichtige Ziele verfolgt:

Es sollen klare Anreize gesetzt werden, Patienten von der Beatmung zu entwöhnen.

Die Qualität der ambulanten intensivmedizinischen Versorgung soll deutlich verbessert und damit vorhandener Missbrauch bekämpft werden, wo Patienten über 24 Stunden/ sieben Tage die Woche in dubiosen Strukturen für viel Geld schlecht gepflegt werden. Die selbstbestimmte Wahl des Aufenthaltsortes soll erhalten bleiben.

Betroffene, die sich heute wegen der hohen Eigenanteile eine spezialisierte stationäre Pflege nicht leisten können, werden entlastet.

Der Gesetzentwurf betrifft Pflegebedürftige, die in der Intensivmedizin 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche von ausgebildeten Pflegefachkräften betreut werden. Das sind vor allem Beatmungspatienten und insbesondere Wachkoma-Patienten. Ausgenommen sind Menschen, die ausschließlich von Familienangehörigen betreut werden, von einer Assistenzkraft betreut werden, trotz 24-Stunden-Intensivbetreuung durch eine Pflegefachkraft am sozialen Leben teilnehmen sowie jünger als 18 Jahre sind.





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